Schlichtung Bahnbeschwerde

Sie haben ein Problem mit einem Unternehmen.

Einreichung Ihres Schlichtungsantrags.

Information zum weiteren Ablauf und der Bearbeitung Ihres Schlichtungsantrags.

Wenden Sie sich bitte zunächst an das Bahnunternehmen bzw. den Verkehrsverbund

Für Ihre angemessene Entschädigung wenden Sie sich bitte zuerst an das Bahnunternehmen/den Verkehrsverbund. Im Streitfall verhilft Ihnen die apf zu Ihrem Recht. Bei behaupteten Verstößen gegen Fahrgastrechte oder wenn Sie nach Ablauf der gesetzlichen Frist keine Rückmeldung vom betroffenen Unternehmen erhalten können Sie sich direkt an uns wenden.

Eine Auflistung aller Bahnunternehmen und Verkehrsverbünde finden Sie hier.