Egal, ob es sich um Flugannullierung, Flugverspätung, Überbuchung bzw. Nichtbeförderung, Menschen mit Behinderungen oder keine bzw. zu wenig Information handelt. Die apf hilft immer kostenlos und provisionsfrei, wenn es keine Lösung mit der Fluglinie gibt. Im Folgenden finden Sie einen Leitfaden, damit alle notwendigen Unterlagen bei uns eintreffen, um Ihren Schlichtungsantrag rasch zu bearbeiten. Die grüne Ziffer ist jeweils aktiv und leitet Sie an.
Sie haben ein Problem mit einem Flugunternehmen / Flughafenbetreiber.
Einreichung Ihres Schlichtungsantrags.
Information zum weiteren Ablauf und der Bearbeitung Ihres Schlichtungsantrags.
Bitte wählen Sie:
Ich habe meine Beschwerde schriftlich direkt bei der ausführenden Fluglinie eingebracht und eine unzufriedenstellende bzw. binnen sechs Wochen keine Antwort erhalten.
Ein Schlichtungsantrag ist grundsätzlich mittels Online-Formular bei der apf einzubringen. Sollte das für Sie nicht möglich sein, können Sie uns Ihren Schlichtungsantrag mit allen notwendigen Beilagen auch per Post übermitteln:
Postanschrift: Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte Bereich Flug Linke Wienzeile 4/1/6 A-1060 Wien
Kann ich bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte auch anrufen?
Wir sind für Sie von Montag bis Freitag jeweils von 10 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer +43 1 5050707 740 erreichbar (ausgenommen Feiertags). Telefonisch können wir Ihnen bestimmte Auskünfte erteilen. Allerdings muss ein Schlichtungsantrag immer auf schriftlichem Weg bei uns eingebracht werden, da nur so ein Schlichtungsverfahren eröffnet werden kann.
Kann ich persönlich bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte vorbeikommen?
Persönliche Vorsprachen können ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung erfolgen!
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