SCHLICHTUNG BUSBESCHWERDE

Sie haben ein Problem mit einem Unternehmen.

Einreichung Ihrer Beschwerde mittels Beschwerdeformular.

Information zum weiteren Ablauf und der Bearbeitung Ihrer Beschwerde.
Bitte beachten Sie:
In welchen Fällen kann Sie die apf unterstützen?
- Entschädigung für Verspätungen
Im Busverkehr hat der Fahrgast ab 120 Minuten Verspätung entweder Anspruch auf
a) eine alternative Beförderung
b) die Erstattung des Fahrpreises
Wird dem Fahrgast diese Auswahl nicht angeboten hat sie/er zusätzlichen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Ticketpreises. - Erstattung und Entschädigung bei Ausfällen bzw. Annullierung von Fahrten
- Fehlende Informationen über die Rechte der Fahrgäste und Ansprüche auf diverse Hilfeleistungen/Betreuungsleistungen (z. B. Anspruch auf Mahlzeiten/Erfrischungen, Unterkunft wenn die Weiterreise nicht möglich ist, Telefonate, kostenlose Rückreise bzw. Umbuchung.
- Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität.
- Mobilitätshilfen, die beschädigt wurden oder verloren gegangen sind
- Bei Vorfällen mit Bezug zu Österreich (entweder planmäßige Abfahrt/Ankunft in Österreich) oder wenn das Ticket bei einem Unternehmen mit Sitz in Österreich gekauft bzw. die Beförderung von einem solchen Unternehmen durchgeführt wurde.
In welchen Fällen kann die apf derzeit leider noch keine Hilfestellung anbieten?
Nachstehend finden Sie einige Bespiele.
- Wenn es sich um eine Buslinie mit weniger als 250 Kilometer Wegstrecke (Regionalbusverkehr) handelt, abgesehen von wenigen Ausnahmen.
- Wenn weder Ankunfts- noch Abfahrtsort des betroffenen Unternehmens in Österreich liegen.
- Wenn es sich um verlorenes, beschädigtes oder verschmutztes Gepäck handelt.
- Wenn allgemeine Themen wie z. B. Verkehrslärm oder -aufkommen betroffen sind.
- Wenn die Stornierung vom Kunden ausgeht.
- Wenn der Ticketpreise als zu hoch empfunden wird.
- Wenn es sich um Probleme mit dem Personal des Unternehmens handelt.
Empfehlung: Ab Jänner 2016 steht Ihnen für solche und vergleichbare Fälle die „Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte“ unter www.verbraucherschlichtung.at zur Verfügung