SCHLICHTUNG FLUGBESCHWERDE

Sie haben ein Problem mit einem Flugunternehmen / Flughafenbetreiber.

Einreichung Ihres Schlichtungsantrags.

Information zum weiteren Ablauf und der Bearbeitung Ihres Schlichtungsantrags.
Bitte beachten Sie:
In welchen Fällen kann die apf unterstützen?
Wenn der betroffene Flug
- aus Österreich abfliegt,
- aus einem EU-Mitgliedsland abfliegt und in Österreich landet,
- von einer österreichischen Airline innerhalb von EU-Mitgliedstaaten durchgeführt wird,
- aus einem Drittstaat abfliegt und in einem EU-Mitgliedstaat landet und mit einer österreichischen Airline durchgeführt wird oder
- aus einem Drittstaat abfliegt und in Österreich landet und mit einer Airline, die ihre Hauptniederlassung in einem EU-Mitgliedsland hat, durchgeführt wird.
Bei Forderungen betreffend
- Entschädigung und Erstattung bei Nichtbeförderung,
- Entschädigung und Erstattung bei Verspätung,
- Entschädigung und Erstattung bei Annullierung,
- Entschädigung und Erstattung bei Herabstufung,
- Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, z. B. bei fehlender Hilfeleistung.
In welchen Fällen kann die apf keine Hilfestellung anbieten?
- Wenn der Flug keinen direkten Bezug zu Österreich hat,
- bei Gepäcksproblemen,
- bei Ticketstornierungen durch den Passagier,
- bei Unzufriedenheit bez. des Personals, der Bord-Verpflegung oder Filmauswahl.
Empfehlung: Seit Jänner 2016 steht Ihnen für solche und vergleichbare Fälle die „Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte“ unter www.verbraucherschlichtung.at zur Verfügung