Die apf unterstützt – neben Problemen mit Annullierung, Verspätung etc. – auch Passagiere mit Behinderung, wenn etwas schief läuft. Denn Reisende mit Behinderung haben Anspruch auf kostenlose Hilfeleistung durch das jeweilige Bahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugunternehmen bzw. den Infrastrukturbetreiber. Das inkludiert die Hilfe beim Transport zum Verkehrsmittel, Ein- und Aussteigen, Gepäcktransport sowie beim Erreichen des Sitzplatzes und der Toiletten. Grundsätzlich muss der Bedarf 48 Stunden zuvor beim Unternehmen angemeldet werden.