3 Jahre apf - kostenloses und provisionsfreies Services für Passagiere

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (kurz apf) ist seit 28. Mai 2015 die zentrale Servicestelle für den Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr. Sie kümmert sich um Ansprüche die Passagieren gemäß der jeweiligen EU-Verordnung zustehen bzw. im Bahnverkehr zusätzlich um alle Probleme die im Zusammenhang mit einer Beförderung entstehen. Das heißt, die apf fordert alle Kosten, die Passagieren durch eine Verspätung, Annullierung usw. entstanden sind zurück.

Das betrifft neben der Entschädigungszahlung oft auch die Ticketerstattung bei Annullierung bzw. die Rückzahlung der Kosten für Betreuungsleistungen (wie Getränke und Snacks sowie notwendige Hotelübernachtungen und den Transfer zwischen Hotel und Flughafen), wenn diese nicht vom Unternehmen zur Verfügung gestellt worden sind oder auch Straferlässe bei Fahrten ohne gültigen Fahrschein bzw. Inkassoforderungen. Das Service der apf ist für Passagiere immer kostenlos und provisionsfrei.

3 Jahre apf: 10.611 Beschwerden – 6.116 abgeschlossene Schlichtungsverfahren – 83 Prozent Erfolgsquote

Seit Gründung der apf mit Mai 2015 bis Mai 2018 sind insgesamt 10.611 Beschwerden eingegangen, davon 8.224 im Flugverkehr, 2.164 im Bahnverkehr, 193 im Busverkehr und 30 im Schiffsverkehr. 6.116 Schlichtungsverfahren schloss die apf bis Ende Mai 2018 ab. Der Großteil davon entfällt auf den Flugbereich mit 4.594 Verfahren, gefolgt vom Bahnbereich mit 1.449 Verfahren, dem Busbereich mit 71 Verfahren und dem Schiffsbereich mit 2 Verfahren. Im Bus- und Schiffsverkehr ist die Anzahl der Beschwerden im Verhältnis zum Bahn- und Flugverkehr sehr gering. Im Busverkehr hängt das hauptsächlich damit zusammen, dass die meisten Bestimmungen der Verordnung für Busfahrgastrechte nur auf Strecken von mehr als 250 Kilometern gilt, also vor allem Fernbuslinien betroffen sind. Im Schiffsbereich liegt die geringe Beschwerdeanzahl hauptsächlich daran, dass der Markt bei einem Binnenland wie Österreich relativ klein ist und die Verordnung nur für Schiffe ab einer bestimmten Besatzungs- bzw. Passagieranzahl anwendbar ist. In Österreich gibt es nur sehr wenige derart große Schiffe.

In 83 Prozent der Verfahren konnte ein positives Ergebnis für Reisende erzielt werden. Die Reaktionszeit mit einer ersten inhaltlichen Antwort an die Passagiere betrug durchschnittlich einen Tag. Die durchschnittliche Dauer der Verfahren belief sich auf 31 Tage. Damit liegt die tatsächliche Verfahrensdauer der apf deutlich unter dem gesetzlich vorgegebenen Zeitrahmen von 90 Tagen für nicht komplexe Streitigkeiten. 

Insgesamt erwirkte die apf für Passagiere und Fahrgäste eine Entschädigungssumme in Höhe von 2.430.469 Euro. Der größte Anteil entfällt mit 2.310.002 Euro auf den Flugverkehr, gefolgt vom Bahnverkehr mit 115.676 Euro und dem Busbereich mit 4.790 Euro.

Als größtes österreichisches Luftfahrtunternehmen war myAustrian (Austrian Airlines) mit 41 Prozent der abgeschlossenen Verfahren innerhalb der ersten drei Jahre apf am stärksten betroffen. 19 Prozent der Verfahren führte die apf gegen NIKI . Auf airberlin entfiel ein Anteil von 6 Prozent, auf Eurowings sowie die Lufthansa entfiel jeweils ein Anteil von vier Prozent. Im Flugverkehr betraf mit rund 50 Prozent der höchste Anteil der abgeschlossenen Verfahren Flugannullierungen, gefolgt von Flugverspätungen mit 43 Prozent. Am dritten Platz landeten mit rund 6 Prozent Nichtbeförderungen.

Mit rund 96 Prozent der abgeschlossenen Verfahren betrafen die meisten Verfahren im Bahnbereich das größte österreichische Bahnunternehmen, die ÖBB-Personenverkehr. Auf die Verkehrsverbünde entfielen rund 2 Prozent der Verfahren und rund 2 Prozent auf sonstige Unternehmen (WESTbahn, ÖBB-Infrastruktur, usw.). Mit rund 44 Prozent hat die apf die meisten Verfahren zum Thema Fahrpreiserstattung abgeschlossen. Auf Platz 2 liegen mit rund 24 Prozent Verfahren über Verspätungsentschädigungen und Entschädigungen und auf Platz 3 Verfahren über Straf- und Inkassozahlungen mit rund 8 Prozent.

Ihre Passagier- und Fahrgastrechte im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr finden Sie auf der apf-Homepage bereitgestellt – www.passagier.at

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