Erstattung der Ticketkosten

Im Streitfall mit dem Unternehmen sorgt die apf für rasche Lösungen. Anders als bei anderen Anbietern, ist das Service der apf für Sie als Fahrgast, kostenlos und provisionsfrei. Das heißt, Fahrgäste erhalten immer den vollständigen Entschädigungsbetrag zurück und müssen auch im Erfolgsfall keine Provision zahlen.

Aufgrund von Zeitmangel passiert es manchmal, dass am Fahrkartenautomat ein falscher Knopf gedrückt wird. Das ist auch bei Frau A. der Fall gewesen und sie hat aufgrund einer Fehlbedienung des Fahrkartenautomaten anstatt einem Ticket irrtümlich zwei Tickets gekauft.

Da der Zug bereits am Einfahren war konnte sie den Irrtum erst am Zielbahnhof an einem Personenschalter reklamieren und einen Erstattungsantrag ausfüllen. Der Erstattungsantrag wurde vom Bahnunternehmen mit der Begründung, dass die Reklamation zu spät stattgefunden habe, abgelehnt. Deshalb wandte sich Frau A. an die apf, die trotz der späten Reklamation eine Lösung erzielen konnte und die vollständigen Ticketkosten in Form von Gutscheinen erwirkte.

Da die einzelnen Bahnunternehmen die Erstattung der Ticketkosten unterschiedlich handhaben, erfahren Sie diesmal wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie ein Ticket bei der ÖBB-Personenverkehr zurückerstattet bekommen wollen: 

  • Wenn Sie am Ticketautomaten ein falsches oder die falsche Anzahl an Tickets gelöst haben, sollten Sie so schnell wie möglich einen Personenschalter aufsuchen und den Fehler bekanntgeben. 
  • Ist Ihnen das nicht möglich, sollten Sie sobald wie möglich einen ausgefüllten und unterschriebenen Erstattungsantrag inklusive Fahrkarten, per Post an die Adresse auf dem Formular senden oder beim Ticketschalter abgeben. Bei Einzeltickets vor dem Geltungstag, bei Zeitkarten ist die Erstattung auch während der Geltungsdauer möglich.

Auf der apf-Website haben wir alle relevanten rechtlichen Grundlagenbezüglich Stornierung & Erstattung für Sie zusammengefasst.

Wie geht die apf vor, um eine Lösung herbeizuführen?
Vermittelt wird, indem die apf, nachdem Ihre Beschwerde bei uns eingelangt ist, das Unternehmen kontaktiert. Dabei wird dem Bahnunternehmen die Sachlage kurz geschildert, die rechtlichen bzw. tariflichen Ansprüche dargelegt und mitgeteilt, dass zur Klärung ein Schlichtungsverfahren eröffnet wird. Die Ansprechpersonen in den einzelnen Unternehmen sitzen in unterschiedlichen Abteilungen. Bei einigen Unternehmen ist die Abteilung Kundenservice für die Bearbeitung zuständig, bei anderen gibt es eine eigene Beschwerdeabteilung die mit uns zusammenarbeitet. Nachdem wir mit dem betroffenen Bahnunternehmen den Kontakt aufgenommen haben, hat es grundsätzlich ein bis zwei Wochen Zeit der apf eine Rückmeldung zu senden. Wenn beide Parteien den Lösungsvorschlag annehmen, stimmen sie damit einem sogenannten wirksamen außergerichtlichen Vergleich zu. Da wir über die neun Jahre, die wir im Bahnverkehr zwischen Fahrgästen und Bahnunternehmen vermitteln, eine sehr gute Zusammenarbeit aufgebaut haben, können wir, als apf, in den meisten Fällen eine rasche Lösung erzielen.

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