Schlichtungsantrag Flug: Welche Dokumente werden benötigt?

Welche Dokumente werden für einen Schlichtungsantrag im Flug-Bereich benötigt?

Erhöhte Reisetätigkeit im Rahmen von Feiertagen und Urlauben führen leider auch zu mehr Beschwerden auf Seiten der Fluggäste. Die Schlichtungsstelle der apf hilft kostenlos bei der Durchsetzung von Fluggastrechten. Um unsere Verfahren möglichst effizient und effektiv durchführen zu können, benötigen wir den Schriftverkehr mit den Airlines, die Buchungsbestätigung, Flugnummer, Abflugsdestination, Ankunftsdestination und die geplante sowie tatsächliche Ankunftszeit.

Um Feiertage und in der Urlaubszeit ist traditionell mit erhöhter Reisetätigkeit zu rechnen. Viele Menschen nutzen das Flugzeug für Familienbesuche und Urlaubsreisen. Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen können dabei erfahrungsgemäß nicht ausgeschlossen werden.

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) ist eine unabhängige Schlichtungsstelle im Flugverkehr. Unser Ziel ist die Einigung zwischen Fluggästen und Airlines in Streitfällen. Auf Grundlage der EU Fluggastrechteverordnung hilft die apf Fluggästen kostenlos und provisionsfrei bei Anliegen betreffend:

Verspätung
(Ab drei Stunden Verspätung am Zielort. Darunter fallen auch versäumte Anschlussflüge)

Annullierung
(Der Flug wurde kurzfristig gestrichen und es erfolgte keine zeitgerechte Information)

Nichtbeförderung
(Reisenden wurde die Mitnahme trotz gültigem Ticket und rechtzeitiger Anwesenheit am Flughafen verweigert)

Downgrade/Upgrade
(Reisende werden in eine niedrigere Beförderungsklasse umgebucht; Für ein Airline-Upgrade wurde ein Aufschlag verlangt)

Wenn Sie von einem dieser vier Szenarien betroffen sind, benötigen wir folgende Dokumente, um zu einer Einigung mit der Airline zu gelangen:

  • Kommunikation mit der Airline


E-Mails
, Briefe (am besten gescannt oder fotografiert)
Diese Dokumente helfen den Mitarbeitenden der apf dabei Ansprüche auf Entschädigungsleistungen zu prüfen. Ohne nachweislichen Kontakt mit einer Airline kann unsererseits kein Verfahren eröffnet werden.

Tipp: Schicken Sie uns also bitte Ihre gesamte Korrespondenz mit der Airline. Sollte eine Airline binnen sechs Wochen nicht auf Ihre E-Mail bzw. Ihren Brief antworten, so schicken Sie uns bitte einen Screenshot der versandten E-Mails inklusive Versanddatum sowie Empfangsadresse bzw. die Post-Aufgabebestätigung und eine Kopie bzw. ein Foto des Briefes zu.

Die apf schlichtet nur direkt mit den Airlines, der Schriftverkehr mit dem veranstaltenden Reisebüro ist für die Prüfung in der Regel nicht relevant.

  • Buchungsbestätigung


Unser Team benötigt Informationen über den Flug und die Buchung, um effiziente Ursachenforschung mit den Airlines betreiben zu können. Die Buchungsbestätigung sollte folgende Daten enthalten:

Die konkreten Flugnummer(n)
Dabei handelt es sich um ein Airline-Kürzel (z.B. OS für Austrian Airlines) und eine Zahl (drei oder vierstellig).

Beispiele:
Austrian Airlines: OS 123; OS 4567
Emirates: EK 123; EK 4567
Ethiopian Airlines: ET 123; ET 4567
Etihad Airways: EY 123; EY 4567
Eurowings: EW 123; EW 4567
KLM – Royal Dutch Airlines: KL 123; KL4567
Lufthansa: LH 123; LH 4567
Ryanair: FR 123; FR 456
Turkish Airlines: TK 123; TK 4567
Wizz Air: W6 123; W6 4567

die geplante Abflugs- sowie Ankunftszeit am Zielflughafen und die gebuchten Verbindungen (Umstiege bei Gabelflügen).

Namen (Vor- und Nachname) sowie Anzahl der gebuchten Fluggäste

Hier beispielhaft an einer Buchungsbestätigung der Austrian Airlines (Relevante Information in Gelb)

 

  • Rechnungen

 

Bitte bewahren Sie Ihre Rechnungen (für Verpflegung, Getränke, Betreuung, Telefonate, etc.) soweit wie möglich in Form von Papier-Kassenbons auf. Konto- und Kreditkartenauszüge sind zeitlich nicht eindeutig zuordenbar und daher kein geeigneter Nachweis in einem Schlichtungsverfahren.

Mit diesen drei Nachweisen (Kommunikation mit der Airline, Buchungsbestätigung, Rechnungen) können Sie sich kostenlos und provisionsfrei an die Schlichtungsstelle der apf wenden. Und keine Angst: sollten Sie auf die eine oder andere Sache vergessen, machen wir Sie darauf aufmerksam, ohne dass Ihnen daraus irgendein Nachteil erwächst.


Am besten Sie bringen Ihren Schlichtungsantrag online über die Website der apf ein:
https://www.apf.gv.at/de/beschwerde-flug.html


Welche Forderungen fallen NICHT in die Zuständigkeit der apf?

Anhand der EU Fluggastrechteverordnung ist die apf für folgende Anliegen nicht zuständig:

Gepäcksverlust
Verdienstentgang durch Verspätungen, Annullierungen, etc.
Zinsforderungen
Übernahme der kompletten Telefonrechnung durch die Airline
Übernahme von Kosten der An- und/oder Abreise vom Flughafen (z.B. Taxi nach Hause)
Übernahme von bereits gebuchten Leistungen an der Destination (Hotel, Mietwagen, Sightseeing-Tours, Veranstaltungstickets, etc.)

In diesen- und ähnlich gelagerten Szenarien können Sie sich beispielsweise an das Europäische Verbraucherzentrum wenden:
https://europakonsument.at/

 

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