FF-Langenzersdorf erhält 3.500 EUR Entschädigung

Nachdem sich die FF Langenzersdorf und die Austrian Airlines nicht auf eine Entschädigung im Rahmen der EU-Fahrgaststrechtsverordnung einigen konnten, nahm sich die Schlichtungsstelle der apf des Falles an.

FF-Langenzersdorf erhält 3.500 EUR Entschädigung

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte erzielte eine Einigung zwischen der Freiwilligen Feuerwehr Langenzersdorf und den Austrian Airlines.

Die FF-Langenzersdorf nahm im Juni mit 14 Mann an der größten Feuerwehr-Messe Europas in Hannover teil.

Die Anreise nach Niedersachsen erfolgte problemlos, der Rückflug nach Wien am Samstagmorgen wurde hingegen von den Austrian Airlines annulliert, ohne den Florianis eine alternative Beförderung anzubieten, wie dies in der europäischen Passagierrechtsverordnung vorgesehen ist.

Nach zahlreichen erfolglosen Kontaktversuchen der FF-Langenzersdorf am Flughafen in Hannover, wurde die Heimreise schließlich mit der Bahn angetreten.

Nachdem man sich mit den Austrian Airlines nicht auf eine Entschädigung einigen konnte, wandte sich der Feuerwehrkommandant an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte. Die kosten- und provisionsfreie Schlichtungsstelle stellte einen Anspruch der FF-Langenzersdorf von 3.500 EUR aufgrund der EU-Fahrgastrechtsverordnung fest.

Ich freue mich sehr, dass wir in diesem Fall eine gütliche Einigung zwischen der Freiwilligen Feuerwehr Langenzersdorf und den Austrian Airlines erreichen konnten. Bei Flugannullierungen hat man grundsätzlich die Möglichkeit einer Erstattung des Ticketpreises oder einer alternativen Beförderung zum Zielflughafen zu vergleichbaren Bedingungen. Wenn keine solche Beförderung proaktiv angeboten wird, kann man sich selbst um eine Weiterreise kümmern. In diesem Fall empfiehlt die apf vor dem Kauf von alternativen Tickets unbedingt mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten und alle Rechnungen aufzubewahren. Die FF-Langenzersdorf hat in dieser Hinsicht vorbildlich agiert!“, so Mag.a Maria-Theresia Röhsler, Geschäftsführerin der apf

“Es war schon sehr unangenehm, dass wir statt dem geplanten Rückflug eine fast 9-stündige Zugfahrt antreten mussten. Ich bin aber sehr froh, dass wir uns den zusätzlichen Aufwand und Ärger zu Kostenersatz und Entschädigung durch die Beauftragung der apf ersparen konnten und so dennoch rasch zu unserem Recht gekommen sind“, so Feuerwehrkommandant Stefan Janoschek.

Die Höhe der Ausgleichszahlungen hängt von der jeweils gebuchten Strecke ab:
bei Flügen von bis zu 1.500 km, wie im Fall der FF-Langenzersdorf, sind dies 250 Euro pro Person.

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