apf informiert: Ihre Fahrgastrechte bei einem Bahn-Streik

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte informiert zu Rechten beim Bahn-Streik

Aus Anlass des heutigen Warnstreiks der Beschäftigten im Bahnsektor informieren wir über die Rechte betroffener Fahrgäste.

Welche Rechte habe ich als betroffene Person

Am Montag, den 28.11.22 streiken in Österreich die Beschäftigten im Bahnsektor. Der nationale und internationale Fernverkehr stehen still, der Regionalverkehr wird nur in wenigen Ausnahmefällen weitergeführt (Wiener Lokalbahnen, Attergaubahn, Steiermarkbahn im Murtal, Montafonerbahn bis Bludenz-Moos).

Soweit bekannt verlängern die vom Streik betroffenen Bahnunternehmen die Gültigkeit ihrer Fahrkarten (etwa die ÖBB Personenverkehr AG bis 5. 12.) und bitten die Fahrgäste, alternative Reisemöglichkeiten zu wählen, Fahrten zu verschieben oder ihre Tickets zu stornieren. Auch nach dem heutigen Streiktag ist ggf. mit einzelnen Verspätungen und Unregelmäßigkeiten im Fahrplan zu rechnen.

Grundsätzlich haben Fahrgäste bei Zugausfällen folgende Optionen:

  • Rücktritt von der Reise und vollständige Erstattung des Ticketpreises.

  • Verzicht auf die Weiterfahrt, kostenfreier Antritt der Rückfahrt und Erstattung der Ticketkosten der Reise
    Eine Rückfahrt ist im Falle eines flächendeckenden Bahnstreiks vermutlich nur mit alternativen Beförderungsmöglichkeiten zu machen (z.B.: Bus)

  • Kostenfreie Weiterfahrt unter vergleichbaren Bedingungen
    Es kann eine alternative Beförderung genutzt werden. Im Falle eines Bahn-Streiks können z. B. Busse, Mietautos genutzt werden. Sollte seitens des Bahnunternehmens nicht weitergeholfen werden können, kann sich der Fahrgast selbst eine Alternative organisieren. Dabei ist immer auf die Angemessenheit der Kosten zu achten und im Regionalverkehr sind vorrangig zumutbare alternative öffentliche Verkehrsmittel zu benützen.

  • Verschiebung der Reise auf einen späteren Zeitpunkt
    Die Geltungsdauer der Fahrausweise ist in diesem Fall vom Bahnunternehmen zu verlängern bzw. für alternative Beförderungswege gültig zu schreiben (wie im Falle der ÖBB Personenverkehr AG bis 5. Dezember).
  • Sollte der letzte Anschlusszug ausfallen, oder nicht erreicht werden, hat der Fahrgast das Recht, eine Übernachtung in einem Hotel bzw. eine Fahrt mit dem Taxi zu nutzen.
    Der festgelegte Höchstbetrag für eine Hotelübernachtung beträgt 80 Euro pro Person. Für eine Taxifahrt 50 Euro pro Person. Im Fernverkehr werden ggf. auch höhere Beträge erstattet.

Davon unabhängig sind Ansprüche auf Entschädigung, die aus Verspätungen resultieren – etwa aufgrund von Auslandsreisen.

Einzelkarte: Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten erhält der Fahrgast 25 Prozent des Fahrkartenpreises, nach 120 Minuten 50 Prozent entschädigt. Ein derartiger Anspruch besteht etwa auch, wenn die Reise aufgrund des Streiks erst am Folgetag erfolgen kann. Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn er bereits vor dem Kauf der Fahrkarte über eine Verspätung informiert wurde.

Jahreskarten: Hier besteht kein Anspruch auf eine Verspätungsentschädigung im konkreten Einzelfall. Die verspäteten und ausgefallenen Züge fließen in die Pünktlichkeitsstatistik ein, welche Basis für eine Entschädigung am Ende der Geltungsdauer der Jahreskarte ist.

Unter Umständen bestehen im Falle von Aufwendungen oder Zusatzkosten Ansprüche auf Schadenersatz. Voraussetzung dafür ist ein Bahnverschulden.

Aufgrund der aktuellen Situation empfiehlt die apf, nicht notwendige Reisen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben und die Gültigkeitsdauer der Tickets anpassen zu lassen.

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