apf: Jahresbericht 2018

Am 15.5.2019 wurde der Jahresbericht 2018 der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte veröffentlicht...

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (kurz apf) ist die zentrale Servicestelle für den Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr. Sie kümmert sich um sämtliche Ansprüche, die Passagieren zustehen. Das heißt, die apf fordert im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle vertretbaren Kosten, die Passagieren durch eine Verspätung, Annullierung usw. entstanden sind zurück. Das betrifft neben der Entschädigungszahlung oft aμuch die Ticketerstattung bei Annullierung bzw. die Rückzahlung der Kosten für Betreuungsleistungen (wie Verpflegung, notwendige Hotelübernachtungen oder den Transfer zwischen Hotel und Flughafen/Bahnhof), wenn diese nicht vom Unternehmen zur Verfügung gestellt worden sind. Das Service der apf ist für Passagiere immer kostenlos und provisionsfrei.

Das Jahr 2018 stellte eine besondere Herausforderung für die apf dar. Insgesamt wurden 6.248 schriftliche Beschwerden bei der apf eingebracht, was einen massiven Anstieg zum Vorjahr von über 61 Prozent bedeutet. Es wurden 3.279 Verfahren durch die apf abgeschlossen, damit wird ein Anstieg um 40 Prozent im Vergleich zum Jahr davor verzeichnet. Mit 2.770 abgeschlossenen Verfahren, was einem Anstieg von rund 61 Prozent zum Vorjahr entspricht, entfiel der Großteil auf den Flugverkehr, gefolgt vom Bahnverkehr mit 472 Verfahren und vom Busverkehr mit 37 Verfahren. In 81 Prozent der abgeschlossenen Verfahren konnte ein positives Ergebnis für Reisende erzielt werden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug rund 35 Tage. 2018 konnte die apf insgesamt 1.177.017 Euro für Passagiere und Fahrgäste erwirken. 

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