apf: Schlichtung - was ist das?

Schlichtungsstelle hilft kostenlos und provisionsfrei

Seit Mai 2015 ist die apf die gesetzliche Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle für den Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr. Im Rahmen ihrer Schlichtungstätigkeit ist sie für die Klärung von Passagierbeschwerden mittels außergerichtlicher Streitbeilegung verantwortlich und verhilft Fahr- und Fluggästen im Streitfall mit einem Unternehmen zu ihrem Recht.

Doch was bedeutet Schlichtung eigentlich? In unserem heutigen Beitrag, beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um Schlichtungsverfahren...

WAS IST EIN SCHLICHTUNGSVERFAHREN?

Schlichtung ist ein Konfliktlösungsverfahren, bei dem ein Streitfall ohne die Hilfe eines Gerichtes beigelegt wird.

 

MUSS ICH ALS ANTRAGSTELLER*IN FÜR EIN SCHLICHTUNGSVERFAHREN ETWAS BEZAHLEN?

Nein.
Das Schlichtungsverfahren ist für Antragsteller*innen kostenlos und provisionsfrei. Sollten während des Verfahrens Kosten entstehen, die von der*dem Antragsteller*in selbst verursacht werden (wie etwa Porto- und Kopierkosten, allfällige Rechtsanwaltskosten, etc.) sind allerdings diese selbst zu tragen.

 

WAS BRAUCHT DIE APF, DAMIT SIE IN EINEM FALL AKTIV WERDEN KANN?

Eine Schlichtungsantrag ist grundsätzlich mittels Online-Formular einzubringen. Im Online-Formular finden Sie einen Leitfaden, damit alle notwendigen Angaben und Unterlagen bei uns einlangen. Sie erhalten per E-Mail eine Bestätigung (inkl. persönlichen Fallnummer), dass Ihre Schlichtungsantrag bei uns eingelangt ist. Sollten Sie binnen drei Wochen keine weitere Nachricht von uns erhalten, bitten wir Sie um nochmalige Kontaktaufnahme. Wenn Fristen einzuhalten sind, kontaktieren Sie uns bitte bei Bedarf schon früher.

Sollte das für Sie nicht möglich sein, können Sie uns Ihre Schlichtungsantrag mit allen notwendigen Beilagen auch per Post übermitteln. Folgendes benötigen wir von Ihnen:

  • Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse.
  • Eine vollständige schriftliche Darstellung des Sachverhalts. Bitte schildern Sie genau was passiert ist!
  • Die schriftliche Beschwerde, die Sie an das Unternehmen (Bahn-, Bus-, Schiff- oder Flugunternehmen) gesendet haben sowie den kompletten Schriftverkehr zwischen Ihnen beiden.
  • Alle Unterlagen die für die Klärung hilfreich sind (z. B. Fahr-/Flugticktet, Buchungsbestätigung, Boarding Pass, Rechnungen von Taxi oder Hotel, usw.).
  • Ihre jetzige Forderung gegenüber dem Unternehmen. Was sollen wir für Sie erreichen?

Mit der Einbringung des Schlichtungsantrags erkennen die Antragsteller*innen die Verfahrensrichtlinie an und bestätigen, dass sämtliche Angaben der Wahrheit entsprechen. Auf Anfrage sendet die apf die Verfahrensrichtlinie auch zu.

Die genauen Verfahrensabläufe entnehmen Sie bitte unserer Verfahrensrichtlinie unter "rechtliche Grundlagen".

 

WIE LÄUFT EIN SCHLICHTUNGSVERFAHREN AB?

Sobald der schriftliche Schlichtungsantrag bei der apf eingelangt ist, wird geprüft, ob ein Schlichtungsverfahren eröffnet werden kann. Wird ein Schlichtungsverfahren eröffnet, fordert die apf das betroffene Unternehmen zu einer schriftlichen Stellungnahme bis zu einer gesetzten Frist auf.

Im Laufe des Schlichtungsverfahrens sind sowohl Sie als auch das Unternehmen verpflichtet, am Verfahren mitzuwirken und der apf alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Falsche und/oder unvollständige Angaben können zur Einstellung eines Schlichtungsverfahrens führen.

Sollte kein Schlichtungsverfahren möglich sein, teilen wir Ihnen selbstverständlich die Gründe der Ablehnung mit und informieren Sie gerne darüber, an welche Stelle Sie sich stattdessen wenden können.

Die genauen Verfahrensabläufe entnehmen Sie bitte unserer Verfahrensrichtlinie.

 

KANN ICH MICH VERTRETEN LASSEN?

Ja.
Sie können sich in jedem Stadium des Verfahrens von einem Rechtsanwalt oder einer anderen Vertrauensperson auf eigene Kosten vertreten lassen.

Auf Anforderung muss ein Nachweis der Vertretungsbefugnis (z. B. mittels Vollmacht) erbracht werden.

 

MUSS ICH DAS ERGEBNIS BZW. DIE VORGESCHLAGENE LÖSUNG DER APF ANNEHMEN?

Die vorgeschlagene Lösung der apf kann eine andere sein als das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens. Die Annahme der Lösung ist nicht verpflichtend.

 

→ Und nicht vergessen: Der Service der apf ist ist immer - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens - KOSTENLOS & PROVISIONSFREI!

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