Bahn: Bahnreisen mit Kleinkindern

Empfehlungen der apf zu Reservierung und Buchung bei den ÖBB

Heute möchten wir auf ein Problem aufmerksam machen, das im Zusammenhang mit Reisen gemeinsam mit Kleinkindern immer wieder zu Ärger führt...

Bahnreisen mit Kleinkindern

Als unabhängige Schlichtungsstelle unterstützt die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) Kunden von in Österreich niedergelassenen oder tätigen Bahnunternehmen und Verkehrsverbünden bei ihren berechtigten Interessen.

Heute möchten wir auf ein Problem aufmerksam machen, das im Zusammenhang mit Reisen gemeinsam mit Kleinkindern immer wieder zu Ärger führt.

Kleinkinder sind laut Beförderungsbedingungen der ÖBB-Personenverkehr Reisende bis einen Tag vor dem sechsten Geburtstag. Diese fahren in Zügen und Bussen der ÖBB-Personenverkehr kostenlos und ohne Ticket in Begleitung einer oder eines Erwachsenen mit.

Bei der Buchung eines Tickets für ein Kleinkind über die ÖBB-Website und die ÖBB-App (online/Mobile) bei der ÖBB-Personenverkehr AG geht das Bahnunternehmen davon aus, dass das Kind sich den Platz mit einer oder einem Erwachsenen teilt.

Sofern kein freier Platz verfügbar ist und sofern es sich nur um kurze Fahrzeiten handelt, kann das Kleinkind im Tageszug eventuell auf dem Schoß der oder des Erwachsenen mitfahren. Schwieriger ist dies auf längeren Strecken und im Nachtreiseverkehr. Auch dort wird davon ausgegangen, dass das Kind sich mit einer oder einem Erwachsenen den Sitz-, Schlaf- oder Liegewagenplatz teilt. Somit wird etwa bei der Buchung eines Tickets für eine Erwachsene oder einen Erwachsenen und ein Kind im Alter von fünf Jahren nur ein Ticket für die erwachsene Person angeboten. Dies ist jedoch den Kundinnen und Kunden nicht immer klar bzw. nicht von allen auch so gewünscht.

Darüber wird im online/Mobile Buchungssystem weder informiert, noch eine optionale Möglichkeit der Buchung für das Kleinkind angeboten.

Bereits seit 2017 bemüht sich die apf um die Lösung dieser Problematik, welche bei den betroffenen Kundinnen und Kunden berechtigten Ärger verursacht. Die apf schlug vor, dass über den fehlenden eigenen Platz für das Kleinkind dezidiert auch bei der Buchung informiert wird. Zudem soll die Buchung dahingehend geändert werden, dass bei Angabe eines Kleinkindes die Möglichkeit, für das Kleinkind einen eigenen Sitz-, Liege- oder Schlafwagenplatz zu buchen, angeboten wird.

Seitens des Unternehmens wurde anlässlich eines aktuellen Schlichtungsverfahrens erneut die Setzung von Maßnahmen zur Lösung des Problems zugesagt.

Bis es soweit ist, empfiehlt die apf den Fahrgästen

  • Achten Sie besonders bei der Buchung für Tickets mit Kleinkindern darauf, ob Sie einen eigenen Sitz-, Liege- oder Schlafwagenplatz für das Kind buchen möchten oder nicht.
  • Bei offenen Fragen empfiehlt es sich, die ÖBB-Personenverkehr anzurufen und ggf. telefonisch eine Buchung vorzunehmen.
  • Möchten Sie (nach aktueller Lage) ein Ticket/eine Reservierung für ein Kind unter sechs Jahren online/Mobile buchen, geht das derzeit nur, indem Sie das Alter des Kindes mit zumindest sieben Jahren angeben, damit das System ein eigenes Ticket/eine eigene Reservierung für das Kind anbietet. Die Buchung eines eigenen Liege- oder Schlafwagenplatzes ist dann allerdings zu einem ermäßigten Tarif kostenpflichtig. Beim Sitzplatz bezahlen Sie zusätzlich nur die Reservierung, nicht das Ticket.

 

→  Und nicht vergessen: Der Service der apf ist für Passagiere immer - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens - KOSTENLOS & PROVISIONSFREI!

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