Bahn: Ermäßigungskarte verloren

Heute geht es um einen Fall, in dem ein Reisender seine vorläufig ausgestellte ÖSTERRREICHCARD (hierbei handelt es sich um eine Papierkarte mit der bis zum Erhalt der Plastikkarte vergünstigte Tickets gekauft werden können) verloren hat. Nach Rücksprache mit dem Bahnunternehmen wurde ihm keine neue Papierkarte ausgestellt sondern geraten alle Tickets die er bis zum Erhalt der Plastikkarte benötigt zum Normalpreis zu kaufen, mit seinem Namen versehen zu lassen (personalisieren) und gesammelt zur Erstattung des Differenzbetrages beim Bahnunternehmen einzureichen.

Nach Zusendung der ÖSTERREICHCARD, reichte der Reisende alle Tickets die er zum Normalpreis gekauft hatte ein, um den Differenzbetrag in Höhe von insgesamt 489 Euro erstattet zu bekommen. Das Bahnunternehmen bot, da nicht alle Tickets personalisiert worden waren und daher auch nicht nachvollziehbar war, ob die eingereichten Tickets dem Besitzer der ÖSTERREICHCARD zugeordnet werden können, Gutscheine in Höhe von 106 Euro an. Da der Reisende mit dieser Antwort nicht zufrieden war, wandte er sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte. Die apf vermittelte positiv zwischen dem Bahnunternehmen und dem Beschwerdeführenden und erwirkte, dass dem Reisenden 300 Euro auf sein Konto überwiesen wurden.

Wenn Sie auch einmal ein Problem mit einem Bahnunternehmen oder Verkehrsverbund haben und Beschwerde bei der apf einbringen wollen, erfahren Sie hier wie ein Schlichtungsverfahren bei der apf abläuft.

Tipps der apf:

  • Lassen Sie sich die Vereinbarung hinsichtlich der Vorgehensweise vom Bahnunternehmen schriftlich bestätigen.
  • Bestehen Sie, wenn Sie z. B. eine personenbezogene Fahrkarte vergessen haben und nachträglich eine Erstattung eines zusätzlich gekauften Tickets anstreben, auf die Personalisierung Ihres Tickets durch die Zugbegleiterin bzw. den Zugbegleiter.

 

Gut zu wissen….
Nicht personenbezogene Einzeltickets oder Wochen- und Monatskarten werden bei Verlust grundsätzlich nicht ersetzt.

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