Bahn: Kompensation von Folgeschäden (Flug, Hotel usw.)

Im Bahnbereich behandelt die apf auch Beschwerden betreffend diverse Forderungen auf Schadenersatz. Mehr Informationen dazu, finden Sie in unserem heutigen Blog-Beitrag.

Beispiel: Fällt ein Zug aus oder ist ein Zug verspätet und eine Kundin oder ein Kunde verpasst einen Flug oder Arzttermin so ist eine Kostenübernahme durch das Bahnunternehmen meistens im Wege des Schadenersatzes zu klären. Bei zahlreichen Beschwerden war für die apf ersichtlich, dass eine Kostenübernahme von Folgekosten durch das Bahnunternehmen ohne inhaltliche Überprüfung der Fälle abgelehnt wurde. Die apf besprach daraufhin diese Thematik eingehend mit dem hauptsächlich betroffenen Bahnunternehmen. Das Unternehmen sagte zu, die Vorgehensweise zu ändern.

Empfehlung der apf an das Unternehmen:

  • Keine pauschalierte Ablehnung sämtlicher Folgeschäden, sondern Überprüfung im Einzelfall, ob etwa ein Anspruch im Wege des Schadenersatzes besteht.

Empfehlung der apf an den Fahrgast:

  • Bei Geltendmachung von Folgeschäden aufgrund von Störungen durch die Bahnfahrt unbedingt Beweise sichern bzw. Rechnungen aufbewahren, da ohne diese die Geltendmachung oft erschwert wird.

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