Bahn: Transparente Information über gebuchtes Unternehmen und Leistung

Eine Beschwerdeführende buchte bei einem österreichischen Bahnunternehmen eine Fahrt von Warschau nach Wien mit dem Nachtreisezug, der dafür eingesetzte Zug stammte von der polnischen Partnerbahn, die unter anderem keinen Speisewagen mitführt. Das war für die Beschwerdeführerin vorab allerdings nicht ersichtlich.

Die apf wies das Bahnunternehmen darauf hin, dass Fahrgäste nicht nur auf der Website sondern auch auf der Buchungsplattform und in Foldern durch klare Hinweise zu informieren sind, welche Qualität sie bei der Bahnfahrt erhalten. Diesbezüglich ist anzuführen, welches Bahnunternehmen die Fahrt abwickelt und welches Wagenmaterial verwendet wird. Die Empfehlungen der apf sind vom Bahnunternehmen bereits umgesetzt worden: Mittlerweile erscheint online der Hinweis „Serviceumfang und Wagenmaterial können vom Nightjet-Angebot abweichen“. Außerdem sind sämtliche Informationen sowohl auf der Buchungsplattform als auch in Werbematerialien transparent zur Verfügung gestellt werden.

Die Beschwerdeführerin erhielt durch die apf schlussendlich Gutscheine im Wert von 100 Euro statt der anfangs angebotenen 50 Euro. Alle Fahrgastrechte für den Bahnverkehr finden Sie auf der Homepage der apf.

Im Streitfall mit einem Bahnunternehmen oder einem Verkehrsverbund können Sie Ihre Beschwerde über das Online-Beschwerdeformular an uns senden. Dadurch stehen uns alle notwendigen Informationen zur Verfügung und wir können rasch Kontakt mit dem betroffenen Unternehmen aufnehmen → Beschwerdeformular Bahn.

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