Bahn-Verspätungsentschädigung auch bei Sturm, Schnee oder Eis

Aufgrund von heftigen Schneefällen und Windverwehungen fallen trotz aller Bemühungen viele Züge in Österreich vollständig aus oder können nur verkürzt fahren. Doch auch in solchen Fällen können Fahrgäste unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung vom Bahnunternehmen fordern. Im Streitfall mit dem Bahnunternehmen verhilft Ihnen die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte kostenlos und provisionsfrei zu raschen Lösungen.

Generell gilt: Bahnreisende mit Einzelfahrkarten haben im Fernverkehr auch bei höherer Gewalt Anspruch auf eine Verspätungsentschädigung, also auch dann, wenn der Zug aufgrund von Sturm, Schnee oder Streik verspätet war. Das gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem Ticketkauf über die Verspätung informiert wurden. In diesem Fall besteht eine beidseitige Informationspflicht: Das Bahnunternehmen ist verpflichtet, Sie online oder am Ticketschalter über etwaige Verspätungen und Ausfälle zu informieren, gleichzeitig haben Sie die Pflicht, sich diese Informationen zu beschaffen.

Bei Kauf einer Einzelfahrkarte (ausgenommen Regionalverkehr) haben Sie bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 25 Prozent des Ticketpreises, ab 120 Minuten auf 50 Prozent. Eine Entschädigung wird üblicherweise erst ab einem Mindestbetrag von vier Euro ausbezahlt, darunter kann das Unternehmen eine Entschädigung ausschließen.

Zudem gilt für Einzelfahrkarten: Ist ein Zug mehr als 60 Minuten verspätet, fällt ein Zug aus oder wird aufgrund einer Zugverspätung der Anschlusszug verpasst, haben Fahrgäste das Recht, auf die Weiterfahrt zu verzichten und anteilsmäßig den Fahrpreis erstattet zu bekommen, oder die Reise ohne Aufpreis auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Wird eine Fahrt dadurch sinnlos, etwa weil ein Geschäftstermin nicht mehr wahrgenommen werden kann, haben Fahrgäste Anspruch auf eine kostenlose Rückbeförderung. Gegebenenfalls hat das Bahnunternehmen die Geltungsdauer der Fahrausweise zu verlängern bzw. diese für alternative Beförderungswege gültig zu schreiben (z. B. bei den zuggebundenen SparSchiene-Tickets).

Für Wochen- und Monatskarten können die Bahnunternehmen die Entschädigungshöhe selbst festlegen. Informationen dazu finden Sie auf den Websites der jeweiligen Bahnunternehmen. Das größte österreichische Bahnunternehmen, die ÖBB-Personenverkehr, bezahlt für je 20 Minuten Verspätung, für die eine Bestätigung vorliegt, 1,50 Euro. Die Entschädigung wird erst ab vier Euro ausbezahlt.

Besitzen Sie eine Jahreskarte, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung bei einer einzelnen Fahrt. Allerdings fließt jeder ausgefallene oder verspätete Zug in die gesetzlich vorgeschriebene Pünktlichkeitsstatistik ein. Im Regionalverkehr gilt ein Pünktlichkeitsgrad von mindestens 95 Prozent pro Bahnunternehmen. Wird dieser unterschritten, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von zumindest 10 Prozent des Bahnticketpreises pro Monat, in dem der Pünktlichkeitsgrad nicht erreicht wurde. Bei der ÖBB-Personenverkehr haben Sie nur dann Anspruch auf Entschädigung, wenn sie sich im Vorhinein, also sobald sie die Jahreskarte erhalten, im Internet oder an einer Personenkasse anmelden.

Unabhängig vom jeweiligen Ticket gilt für alle Fahrgäste: Bleibt ein Zug auf der Strecke hängen, z. B. aufgrund eines umgestürzten Baumes, ist das Bahnunternehmen verpflichtet, einen Schienenersatzverkehr zu organisieren und die Fahrgäste zum Zielort des Verkehrsdienstes oder zumindest zum nächsten Bahnhof zu bringen.

Weitere Informationen zu Zugverspätungen oder Zugausfällen finden Sie auf der Homepage der apf unter www.passagier.at

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