Baustellen im „Deutschen Eck“ sorgen für Verspätungen und Ausfälle bei der Bahn – Welche Fahrgastrechte haben Reisende?

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte beobachtet im März und April eine erhöhte Bautätigkeit im deutschen Bahn-Korridor zwischen Salzburg und Kufstein bzw. Salzburg und München. Daraus können im Bahn-Fernverkehr teilweise erhebliche Verspätungen entstehen

(Kufstein/Salzburg/Wien) Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte beobachtet im März und April eine erhöhte Bautätigkeit im deutschen Bahn-Korridor zwischen Salzburg und Kufstein bzw. Salzburg und München. Daraus können im Bahn-Fernverkehr teilweise erhebliche Verspätungen entstehen.

Der Infrastrukturbetreiber des deutschen Bahn-Netzes (DB Netz AG) hatte bereits zu Jahresbeginn angekündigt die Bahnstrecke im „deutschen Eck“ sanieren zu wollen. Der Verkehr an der Korridorstrecke soll über mehrere Wochenenden im März und April komplett eingestellt werden. Darunter fallen auch traditionell reiseintensive Wochenenden, etwa rund um Ostern (9. April 2023). Für den Bahnverkehr zwischen West- und Ostösterreich bedeutet dies, dass Züge teilweise ab Salzburg über Zell am See nach Tirol und Vorarlberg umgeleitet werden bzw. dass Bahn-Verbindungen etwa zwischen Salzburg und München entfallen.

Die Bahnunternehmen in Österreich zeigen sich bemüht, die Verspätungen so gering wie möglich zu halten. So hat die ÖBB Personenverkehr AG beispielsweise neben einem Schienenersatzverkehr zusätzliche Züge zwischen Salzburg und Wien bzw. zwischen Feldkirch und Innsbruck vorbereitet. Trotz dieser Maßnahmen ist an den März- und Aprilwochenenden mit Verspätungen bzw. Zugausfällen zu rechnen.

Bei Verspätungen oder Zugausfällen stehen den Fahrgästen anhand der EU-Fahrgastrechte Entschädigungs- bzw. Erstattungsleistungen bzw. weitere Ansprüche (Verpflegung, Unterkunft) zu.

Achtung: Dabei zählen jedoch grundsätzlich nur Verspätungen auf Basis der neuen geänderten Fahrzeiten für die Geltendmachung der diversen Fahrgastrechte.

Nur für die Ansprüche auf Verspätungsentschädigung werden die ursprünglichen kürzeren Fahrzeiten herangezogen, sofern die Fahrkarten vor Information über die Verspätung gekauft wurden.

Ticketerstattung bzw. Verspätungsentschädigung:

Einzelfahrkarte:

Ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielort erhält der Fahrgast 25 Prozent des Ticketpreises rückerstattet.

Ab einer Verspätung von 120 Minuten am Zielort stehen 50 Prozent des Ticketpreises als Entschädigung zu.

Bei einem Zugausfall steht u.a. die Erstattung des Fahrpreises im Falle eines Reiserücktritts, oder eine alternative Beförderung zu vergleichbaren Bedingungen zu.

Eine weiterführende Auflistung finden Sie unter:
https://www.apf.gv.at/de/puenktlichkeit-entschaedigung-bahn-apf.html

Klimaticket:

Fahrgäste im Besitz eines Klimatickets werden nicht für einzelne Fahrten entschädigt. In diesem Fall wird ein österreichweiter Pünktlichkeitsgrad von 93% für Klimaticket Österreich bzw. 95% für die regionalen Klimatickets innerhalb eines Geltungsmonats des Klimatickets herangezogen. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Klimatickets und nach einer Registrierung auf der Website der ÖBB Personenverkehr unter https://servv.oebb.at/Fahrgastrechte/ wird pauschal entschädigt, wenn der Pünktlichkeitsgrad zumindest in einem Monat unterschritten wurde.

Mehr Informationen dazu stehen auf der Website der apf bereit: https://www.apf.gv.at/de/puenktlichkeit-jahreskarten.html

Weitere Ansprüche:

  • kostenfreie Snacks oder Getränke bei Verspätungen über 60 Minuten
  • Hotel oder Taxi bei Zugausfall, Verspätungen über 60 Minuten oder Versäumnis des letzten Anschlusses. Grundsätzlich empfehlen wir, sich vorher an das jeweilige Unternehmen zu wenden.

Wir ersuchen Fahrgäste um vorausschauende Planung und die Eisenbahnverkehrsunternehmen um Kulanz in diesem Baustellen-Frühling im Deutschen Eck. So wird es auch in schwierigen Baustellen-Phasen möglich, klimafreundliche Reisen zu unternehmen.

Betroffene können sich an die jeweiligen Beschwerdestellen der Bahnunternehmen wenden. Wenn keine Einigung mit dem Unternehmen möglich ist oder wenn das Bahnunternehmen nicht innerhalb eines Monats auf die Beschwerde reagiert, können sich Betroffene an die apf-Schlichtungsstelle wenden. Diese setzt sich kostenlos, provisionsfrei und schnell für eine Lösung mit dem Bahnunternehmen ein.

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