Bus: Intercitybus – Rechte und Ansprüche der Reisenden

Die ÖBB-Personenverkehr (ÖBB-PV) betreibt nicht nur Züge sondern auch eine Fernbuslinie, den ÖBB-Intercity-Bus. Der ÖBB-Intercity-Bus fährt auf den Strecken Graz-Klagenfurt, Klagenfurt-Venedig und Venedig-Lido di Jesolo.

Da diese Strecken mehr als 250 Kilometer lang sind und es sich um einen Busverkehr handelt, sollte hier eigentlich die Bus-Fahrgastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 181/2011) anwendbar sein. Allerdings werden die Intercity-Busse der ÖBB-PV als Ergänzung des Bahnverkehrs angesehen, wodurch nicht, wie bei allen anderen Fernbussen die Bus-Fahrgastrechteverordnung, sondern die Bahn-Fahrgastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1371/2007) zur Anwendung kommt. Diese räumt Fahrgäste wesentlich mehr Rechte ein, z. B. hinsichtlich Verspätungsentschädigung für Ankunftsverspätungen oder Erstattung des Fahrpreises bereits ab 60 Minuten Verspätung (laut Busfahrgastrechte erst ab 120 Minuten)

Hinweise/Empfehlungen der apf für Ihre Reise:

  • Bei der Buchung für den Intercity-Bus ist grundsätzlich keine Sitzplatzreservierung inkludiert. Da Busse allerdings nur eine beschränkte Anzahl an Sitzplätzen haben, empfiehlt die apf, eine Reservierung vorzunehmen, damit Sie bei starker Frequentierung jedenfalls mitfahren können.
  • Beachten Sie, dass bei Verwendung verschiedener Verkehrsmittel (z. B. Bus und Bahn bzw. Bus und Flug)die verkehrsspezifischen Fahrgastrechte gelten. Das bedeutet: Versäumen Sie z. B. aufgrund einer verspäteten Busfahrt Ihren Anschlusszug oder -flug, haben Sie keinen Anspruch auf eine Verspätungsentschädigung/Erstattung, da die Bus-Fahrgastrechteverordnung zur Anwendung kommt. Sie können Ihre Ansprüche gegebenenfalls aber zivilrechtlich (Schadenersatz) gegen das Busunternehmen geltend machen.

Die Verordnungen sowie zusätzliche Informationen zu Ihren Rechten im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr können Sie auf der Homepage der apf abrufen. Klicken Sie einfach hier...

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