Bus: Verspätung ohne Verspätung

Ein Reisender wollte mit dem Bus von Wien nach Berlin reisen und kaufte hierfür ein Ticket bei einem renommierten  Unternehmen. Die Reise verlief schlussendlich anders als erwartet…

Der Reisende wollte mit dem Bus von Wien nach Berlin fahren, eine dreiviertel Stunde vor Planabfahrt erhielt er eine E-Mail, mit der Information, dass sich die Abfahrt um 30 Minuten verspäten würde. Daher ließ er sich etwas mehr Zeit und kam etwas später zum Busbahnhof, um dort festzustellen, dass der Bus doch planmäßig ohne ihn abgefahren war.

Schlussendlich reiste er dann mit dem Flugzeug, da dies die für ihn kostengünstigste und rascheste Variante der Ersatzbeförderung war. Vom Busunternehmen fordert er die Übernahme der zusätzlichen Reisekosten, wobei das Busunternehmen nur eine Erstattung der ursprünglichen Ticketkosten in Gutscheinen anbot.

Grundsätzlich gibt es gemäß der Bus-Fahrgastrechteverordnung (VO (EG) 181/2011) eine Verpflichtung für das Busunternehmen, eine adäquate Information bereitzustellen. Dieser Verpflichtung kam das Unternehme im gegenständlichen Fall nicht nach, da der Reisende nicht mehr darüber informiert wurde, dass der Bus doch pünktlich abfahren würde. Weiters kann in so einem Fall ggf. auch von einer Annullierung ausgegangen werden, da der Bus nicht zur neu angesetzten Uhrzeit losfuhr. 

Durch die apf konnte der Fall im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens positiv gelöst werden. Das Busunternehmen bot neben der Erstattung der Ticketkosten in Form von Barerstattung, noch zusätzlich zwei Freifahrtscheine für Fahrten innerhalb Europas an. Der Reisende nahm das Angebot an.

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