Fahrgastrechte im multimodalen Verkehr

Im multimodeln Verkehr werden im Rahmen einer Reise verschiedene Verkehrsmittel genutzt. Das kann z. B. die Bahn als Zubringer für eine Schiffs- oder Flugreise sein. In diesen Fällen sind dann grundsätzlich nur die Fahrgastrechte des jeweiligen Verkehrsträgers gültig.

Aktuell ist es so, dass die gesetzlichen Bestimmungen aus den Fahr- und Fluggastrechten für Bahn, Bus, Schiff und Flug gesondert zu betrachten sind. Das bedeutet, reisen Sie z. B. mit der Bahn zum Flughafen und versäumen Sie aufgrund einer Zugverspätung Ihren Flug, haben Sie derzeit grundsätzlich nur Ansprüche gegen das Bahnunternehmen aufgrund der Zugverspätung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind grundsätzlich nach nationalem Recht, das heißt in Österreich z. B. nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) oder dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG), geltend zu machen. Anspruch auf Schadenersatz gemäß dem ABGB besteht dabei grundsätzlich nur, wenn die Verspätung auf „schuldhaftes Verhalten des Bahnunternehmens“ (z. B. technisches Gebrechen) zurückzuführen ist. Das heißt, nur bei schuldhaftem Verhalten des Bahnunternehmens haben Sie gute Chancen auf (teilweisen) Ersatz des Preises der Schiffsreise oder des Fluges. Ist das Bahnunternehmen nicht verantwortlich (z. B. behördliche Streckensperre), dann ist eher kein Anspruch gegeben.

Um die Rechte der Passagiere und Fahrgäste auf europäischer Ebene zu vereinheitlichen und zu stärken, ist die Umsetzung von „Multimodalen Fahrgastrechten“ im Gespräch. Diesbezüglich wurde die apf in die Prüfungsphase einbezogen, um auch die Argumente der Servicestelle für Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr einfließen zu lassen. Die apf würde eine derartige Umsetzung grundsätzlich befürworten, damit es möglichst einheitliche Rechte von Fahrgästen auch bei der Nutzung mehrerer verschiedener Verkehrsmittel gibt.

Auf der apf-Homepage haben wir Ihre Passagier- und Fahrgastrechte im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr kurz und verständlich zusammengetragen. Klicken Sie hier um mehr Informationen zu erhalten...

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