Flug: Gestrichene Flüge - Rechte der betroffenen Passagiere

Empfehlungen der apf für betroffene Passagiere

„Die Lufthansa und ihr Tochterunternehmen Eurowings haben angekündigt im Juli hunderte Flüge zu streichen. Wir nehmen das zum Anlass die Rechte betroffener Passagiere kurz darzustellen. Außerdem möchten wir in Erinnerung rufen, dass sich Betroffene im Fall von Flugausfällen an uns wenden können um ihre Rechte geltend zu machen. Wir helfen unkompliziert, kostenlos und provisionsfrei“, so Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, apf. ...

Rechte betroffener Passagiere

Durch die europäische Fluggastrechteverordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) besteht für Passagiere ein Schutz bei Flugunregelmäßigkeiten (wie z.B. Verspätung oder Annullierung), außerdem entsteht gegebenenfalls ein Anspruch auf eine sogenannte Ausgleichszahlung.

Passagiere haben z.B. dann Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn sie nicht mindestens zwei Wochen vor Abflugdatum über die Flugannullierung informiert wurden. Die Höhe hängt dabei von der jeweils gebuchten Flugentfernung ab und beträgt zwischen 250 Euro und 600 Euro.

In Fällen von Flugannullierung (bzw. Flugausfall) haben Passagiere die Wahl zwischen:

  • der Erstattung des Ticketpreises
  • dem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt
  • einer alternativen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt
  • einer alternativen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze

„Wir empfehlen betroffenen Passagieren, denen nicht proaktiv eine alternative Beförderung angeboten wird, im ersten Schritt unbedingt das Flugunternehmen zu kontaktieren bevor sie eigenständig Buchungen tätigen. Außerdem raten wir dringend dazu, Rechnungen und Belege unbedingt aufzubewahren und die Kosten möglichst gering zu halten wenn sie am Ende tatsächlich selbst eine alternative Beförderung organisieren und bezahlen müssen“, so Maria-Theresia Röhsler.

Wird ein Flug früh genug (mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit) annulliert und das Flugunternehmen informiert nachweislich hierüber, entfällt laut Fluggastrechteverordnung der Anspruch auf Ausgleichszahlung, jedoch hat der Passagier die Wahl zwischen Ticketkostenrückerstattung und einer alternativen Beförderung zum Endziel.

Wird keine zufriedenstellende Lösung mit dem Flugunternehmen gefunden, kann sich die oder der Betroffene an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) wenden. Das geht rasch und unkompliziert sowohl online als auch telefonisch. Wir können den Fall dann kostenlos und provisionsfrei prüfen – und gegebenenfalls ein Schlichtungsverfahren zwischen Passagier und Flugunternehmen führen“, so Maria-Theresia Röhsler.

Wie Betroffene am besten vorgehen

Im ersten Schritt ist es nötig, dass Passagiere ihre Forderung schriftlich an das betroffene Flugunternehmen richten. Die apf hat hierfür Musterbriefe bereitgestellt, welche unter www.passagier.at abrufbar sind. Antwortet das Unternehmen ab Einbringung binnen sechs Wochen nicht adäquat oder gar nicht, kann bei der apf online via www.passagier.at ein Schlichtungsantrag eingebracht werden.

 

→  Und nicht vergessen: Das Service der apf ist für Passagiere immer - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens - KOSTENLOS & PROVISIONSFREI!

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