Flug: Höhe und Berechnung der Ausgleichszahlung bei Flugunregelmäßigkeiten

Erreicht z.B. ein Flug seinen letzten Zielort mit 3 Stunden Ankunftsverspätung und es liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor, besteht ein Anspruch auf eine sogenannte Ausgleichszahlung. Die Höhe beträgt zwischen 250 und 600 Euro…

Die Höhe der zustehenden Ausgleichszahlung ist in Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) geregelt und richtet sich nach der Flugdistanz:

  • EUR 250,- bei einer Flugdistanz von 1.500 km oder weniger
    (Beispiel: Wien (VIE) – Berlin (TXL) = 547 km)
  • EUR 400,- bei allen längeren innergemeinschaftlichen Flügen und
    anderen Flügen mit einer Flugdistanz von mehr als 1.500 km bis 3.500 km
    (Beispiel: Wien (VIE) – Lissabon (LIS) = 2.310 km)
  • EUR 600,- bei allen sonstigen Flügen
    (Beispiel: Wien (VIE) – New York (JFK) = 6.823 km)

Die Entfernungen selbst werden nach der Methode der Großkreisentfernung ermittelt.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie die Länge der Strecke Ihres betroffenen Fluges und somit die Höhe der Ihnen zustehenden Ausgleichszahlung ist, stehen Ihnen die Fluggastrechte-Expertinnen der apf gerne telefonisch unter der Nummer +43 1 5050707 - 740 zur Verfügung.

Auf der Homepage der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte finden Passagiere außerdem Musterbriefe sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch für Beschwerden an Fluglinien zum Herunterladen. Diese wurden auf Basis der EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) 261/2004) erstellt und weisen die Fluglinie auf Ihre Ansprüche (wie z.B. im Fall von Verspätungen) hin.

Erhalten Sie innerhalb einer Frist von sechs Wochen keine oder keine zufriedenstellende Antwort von der Fluglinie, verhilft Ihnen die apf zu Ihrem Recht. Bitte nutzen Sie dafür den Online-Schlichtungsantrag damit alle notwendigen Informationen und Unterlagen vorliegen und unsere Fluggastrechte-Expertinnen und Experten das betroffene Unternehmen rasch kontaktieren können.

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