Bus: Allgemeine Information über Schlichtungs- und Durchsetzungsstellen

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte ist in Österreich sowohl Schlichtungs- als auch Durchsetzungsstelle für die Fahrgastrechteverordnung im Busbereich. Wann genau die apf Fahrgästen im Busverkehr helfen kann, darüber informieren wir in unserem heutigen Blog-Beitrag.

Die apf kann im Busbereich vorwiegend dann tätig werden, wenn es um eine Verletzung der Fahrgastrechteverordnung im Busbereich (Verordnung 181/2011) geht.

Die meisten Rechte und Pflichten gelten ab einer Reisestrecke von zumindest 250 Kilometern, darunter sind bestimmte Rechte, etwa für behinderte Personen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität, anwendbar.

Die apf als Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle für den Busbereich in Österreich ist dabei immer dann zuständig, wenn die Beförderung von einem Busunternehmen mit Sitz in Österreich erfolgt, oder der Abfahrts- oder Zielort des Busses in Österreich liegt.

In welchen Themen wird die apf im Busbereich in der Regel tätig?

  • Abfahrtsverspätungen über 2 Stunden
  • Wenn keine Hilfeleistung (Mahlzeiten und Erfrischungen) bei Verspätungen ab 90 Minuten angeboten werden.
  • Bei Ansprüchen auf alternative Beförderung, etwa weil der Bus ausgefallen ist und keine Alternative bereitgestellt wurde.

Themenbereiche, welche nicht durch die Verordnung gedeckt sind, müssen in der Regel leider mangels Zuständigkeit abgelehnt werden, das sind vorwiegend:

  • Beschwerden ohne Bezug zu Österreich (Strecke, Unternehmen).
  • Beschwerden im Nah- und Regionalverkehr.
  • Beschwerden über Sachverhalte außerhalb der Bus-Fahrgastrechteverordnung


Gut zu wissen:

Neben der apf gibt es in fast allen EU-Mitgliedsländern eine Schlichtungs- oder zumindest Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte. Informationen und Kontaktdaten der Schlichtungsstellen und Durchsetzungsstellen in ganz Europa finden sich auf der Homepage der Europäischen Kommission.

Grundsätzlich gilt: Erste Anlaufstelle bei Beschwerden ist immer das Busunternehmen. Wenn dieses nach schriftlicher Eingabe nicht zufriedenstellend oder innerhalb von vier Wochen (in bestimmten Fällen kann eine Bearbeitung bis zu 3 Monate dauern, wobei darüber eine Information erfolgen muss) gar nicht antwortet, können Passagiere ihren Fall mittels Online-Beschwerdeformular unter www.passagier.at bei der apf einbringen. Mit Hilfe des Leitfadens soll sichergestellt werden, dass alle notwendigen Unterlagen vorliegen, um die Beschwerde rasch bearbeiten zu können. Alternativ können Beschwerden auch per Brief mit allen notwendigen Beilagen an die apf, Linke Wienzeile 4/1/6, 1060 Wien, übermittelt werden. Beschwerden sind immer schriftlich einzubringen. Für Rückfragen ist die apf auch telefonisch unter +43 1 5050707-740 erreichbar. Der Service der apf ist für Passagiere immer kostenlos und provisionsfrei.

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