Flug versäumt durch verspätete Zugverbindung

Durch falsche Information des Bahnunternehmens verpasste ein Beschwerdeführer seinen Flug. Da das Bahnunternehmen die Erstattung der Zusatzkosten für den neugebuchten Flug ablehnte, reichte Herr H. Beschwerde bei der apf ein.

Herr H. wollte mit dem Zug zum Flughafen anreisen. Da er zuerst die Information erhielt, dass der Zug verspätet ist, einige Zeit später die Anzeige des Zuges aber gänzlich vom Monitor verschwunden war, nutzte Herr H. die nächstmögliche Zugverbindung. Seinen Flug verpasste er trotzdem, weshalb er ein neues Ticket buchen musste und die Kosten vom Bahnunternehmen erstattet haben wollte. Da das Bahnunternehmen seine Forderung ablehnte, wandte er sich an die apf.

Im Rahmen des Verfahrens stellte die apf fest, dass der von Herrn H. ursprünglich angedachte Zug mit geringer Verspätung, aber geänderter Zugnummer, gefahren ist, die Fahrgäste darüber aber nicht informiert wurden. Die apf wies das Bahnunternehmen auf seine Informationspflicht hin. Das Schlichtungsverfahren wurde positiv abgeschlossen, da die apf die Erstattung der Kosten für das neu gebuchte Flugticket erwirkte.

Empfehlungen der apf:

  • Holen Sie Informationen, insbesondere bei Unstimmigkeit, über mehrere Informationskanäle (Personal, Zugzielanzeige, Monitore, telefonisch, App, etc.) ein.
  • Sollte das Verschulden eines verpassten Zuges beim Bahnunternehmen liegen und haben Sie ein zuggebundenes Ticket gekauft, ist die Zugbindung durch das Bahnunternehmen aufzuheben. Das bedeutet, Sie dürfen mit dem nächstmöglichen Zug fahren. 
  • Haben Sie die Möglichkeit eine alternative Beförderung zu nutzen (z. B. anderes Bahnunternehmen, Busunternehmen), mit der Sie eher Ihren Flug erreichen können, so nehmen Sie diese in Anspruch. Wenn zeitlich irgendwie machbar, wenden Sie sich zuvor an das ursprüngliche Bahnunternehmen, das erleichtert die Kostenübernahme.

Mehr Informationen zu Ihren Rechten im Bahnverkehr haben wir auf der apf-Homepage für Sie bereitgestellt www.passagier.at

Wie geht die apf vor, um zwischen dem Fahrgast und dem Bahnunternehmen zu vermitteln?
Vermittelt wird, indem die apf, nachdem Ihre Beschwerde bei uns eingelangt ist, das Unternehmen kontaktiert. Dabei wird dem Bahnunternehmen die Sachlage kurz geschildert, die rechtlichen Ansprüche dargelegt und mitgeteilt, dass zur Klärung ein Schlichtungsverfahren eröffnet wird. Das Bahnunternehmen hat dann grundsätzlich zwei Wochen Zeit der apf eine Rückmeldung zu senden. Wenn beide Parteien, das heißt Sie und das Bahnunternehmen, den Lösungsvorschlag der apf annehmen, stimmen sie damit einem sogenannten wirksamen außergerichtlichen Vergleich zu. Mit vielen Bahnunternehmen haben wir bereits eine sehr gute Zusammenarbeit aufgebaut. Das ist der Grund warum die apf in den meisten Fällen eine rasche Lösung in wenigen Tagen erzielt.

Auf der apf-Website haben wir alle Informationen über das Schlichtungsverfahren für Sie zusammengefasst.

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