Flug: Vorsicht bei Buchung über Online-Portale

Die Fluggastrechteverordnung regelt unter anderem die Rechte der Passagiere in Fällen von Verspätung und Annullierung. Allerdings bestehen gewisse Ansprüche nur dann, wenn ein einheitlicher Beförderungsvertrag abgeschlossen wurde. Für eine mehrgliedrige Flugreise (Flug mit Anschlussflug bzw. Anschlussflügen) muss dafür eine durchgängige Reservierungsnummer bzw. ein durchgängiger Buchungscode vorhanden sein. Das ist mit der Direktbuchung bei einer Fluglinie oder mit der Buchung über ein Reisebüro gewährleistet, jedoch nicht immer bei der Buchung über ein Online-Portal.

Grundsätzlich gilt: Bei mehrgliedrigen Flugreisen haben Reisende im Fall von Verspätungen bzw. versäumten Anschlussflügen das Recht auf Ausgleichszahlung, die je nach Flugentfernung zwischen 250 Euro und 600 Euro beträgt. Darüber hinaus ist die Fluglinie verpflichtet, unentgeltliche Betreuungsleistungen zu erbringen, wie etwa die Umbuchung auf eine neue Anschlussverbindung, Verpflegung und bei Bedarf eine Hotelunterbringung.

Wird eine mehrgliedrige Flugreise unter einer Reservierungsnummer bzw. einem Buchungscode gebucht, sind die notwendigen und vorgeschriebenen Mindestumsteigezeiten an Flughäfen berücksichtigt und das Gepäck wird automatisch bis an das endgültige Reiseziel befördert. Damit ist sichergestellt, dass bei Flugunregelmäßigkeiten mit verpassten Anschlussflügen entsprechende Maßnahmen gesetzt werden, wie eben Umbuchung auf einen anderen Flug oder Betreuungsleistungen. Außerdem ist für mehrgliedrige Flugreisen mit einer Reservierungsnummer bei verpasstem Anschlussflug gewährleistet, dass für die Berechnung der Entschädigungsansprüche das Endziel herangezogen wird, und nicht nur die von der Unregelmäßigkeit betroffene Teilstrecke.

Anders ist es teilweise bei Flugbuchungen über manche Online-Portale. Diese bieten manchmal Flugkombinationen an, die nicht aufeinander abgestimmt sind. Aufgrund der unabhängig voneinander gebuchten Tickets ist es dann auch für die Fluglinien nicht ersichtlich, ob ein Flug als Anschlussflug gekauft wurde. Diese Kombinationen können zwar billiger sein, es handelt sich aber fallweise um separat reservierte Flüge, die keinen einheitlichen Beförderungsvertrag darstellen. Dadurch haben Passagiere, wenn Probleme auftreten, keinen Anspruch auf Betreuungsleistungen oder kostenfreie Weiterbeförderung durch die Fluglinie. Des Weiteren kann in diesen Fällen das Recht auf eine Ausgleichszahlung gänzlich wegfallen oder die Höhe der Zahlung gemindert werden, da nur die von der Unregelmäßigkeit betroffene Teilstrecke für die Berechnung herangezogen wird.

Alle Rechte im Flugverkehr können Sie auf der Homepage der apf abrufen. Hier gelangen Sie direkt zu www.passagier.at

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