Flugannullierung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen

Die apf sorgt im Streitfall mit dem Unternehmen für rasche Lösungen. Das Service ist für Passagier immer kostenlos und provisionsfrei. Das heißt, Passagiere erhalten immer den vollständigen Entschädigungsbetrag zurück und müssen auch im Erfolgsfall keine Provision zahlen.

In unserem heutigen Fall wurde ein Flug von London nach Wien annulliert, ein Ersatzflug konnte erst am nächsten Tag angeboten werden. Informieren Sie sich darüber, welche Ausgleichszahlungen und Betreuungsleistungen eine Airline in so einem Fall zu erbringen hat.

Im ersten Schritt wandten sich die betroffenen Passagiere an die Airline und forderten eine Ausgleichszahlung sowie die Erstattung der angefallenen Hotel- und Verpflegungskosten, die Ihnen aufgrund der notwendig gewordenen Übernachtung entstanden sind, zurück. Mit dem Argument, dass es sich um einen außergewöhnlichen Umstand gehandelt hätte, lehnte die Airline die Forderung ab.

Aufgrund dessen wandten sie sich an die apf, die einen Nachweis über den angeführten Fluglotsenstreik einholte. Die Airline wies aufgrund des Streiks einen außergewöhnlichen Umstand nach, womit sie grundsätzlich von einer Ausgleichszahlung befreit gewesen wäre. Trotzdem konnte die apf eine kundenorientierte Lösung erzielen und die Erstattung der angefallenen Hotel- und Verpflegungskosten in Höhe von 219,50 Euro sowie Fluggutscheine in Höhe von 100 Euro pro Person erwirken. Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt immer von der Flugentfernung ab und beträgt zwischen 250 Euro und 600 Euro.

Wenn Sie auch einmal von einer Flugannullierung betroffen sind, erfahren Sie hier, welche Rechte Sie haben und was Ihnen die Fluglinie anbieten bzw. bezahlen muss.

Wie geht die apf vor, um zwischen dem Passagier und der Fluglinie zu vermitteln?

Vermittelt wird, indem die apf, nachdem Ihre Beschwerde bei uns eingelangt ist, das Unternehmen kontaktiert. Dabei wird der Fluglinie die Sachlage kurz geschildert, die rechtlichen Ansprüche dargelegt und mitgeteilt, dass zur Klärung ein Schlichtungsverfahren eröffnet wird. Die Fluglinie hat dann grundsätzlich drei Wochen Zeit der apf eine Rückmeldung zu senden. Wenn beide Parteien, das heißt Sie und die Fluglinie, den Lösungsvorschlag der apf annehmen, stimmen sie damit einem sogenannten wirksamen außergerichtlichen Vergleich zu. Mit vielen Fluglinien haben wir bereits eine sehr gute Zusammenarbeit aufgebaut. Das ist der Grund warum die apf in den meisten Fällen eine rasche Lösung in wenigen Tagen erzielt. Wichtig ist, dass Sie alle Rechnungen für Unterkunft, Transfer, Getränke und Snacks aufheben, da die Airline nicht verpflichtet ist Ihnen eine Erstattung für Leistungen zu bezahlen, wenn Sie keine Belege vorweisen können.

Auf der apf-Website haben wir alle Informationen über das Schlichtungsverfahren für Sie zusammengefasst

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