Flug: Kurzfristige Annullierung - Passagierrechte laut EU-Fluggastrechteverordnung

Der ursprüngliche Heimflug einer Schülergruppe, von London nach Linz, auf den 14 SchülerInnen der HAK/HTL aus Freistadt gebucht waren, wurde kurzfristig von der Fluglinie annulliert. Da die Fluglinie der Gruppe weder einen Alternativflug noch Betreuungsleistungen (wie etwa Verpflegung, Hotel und Transfer zwischen Hotel und Flughafen) anbot, organisierte die zuständige Lehrerin (die nicht vor Ort sondern in Freistadt als Ansprechpartnerin zur Verfügung stand) mittels Chat mit der Airline die Umbuchung auf den frühestmöglichen Flug.

Da die Alternativflüge allerdings erst zwei bzw. drei Tage später buchbar waren, organisierte sie außerdem die notwendig gewordene Unterbringung der SchülerInnen in einem Hotel. Schließlich flog ein Teil der Gruppe zwei Tage später und der andere Teil drei Tage später als geplant zurück. Die Kosten deckte zum einen Teil die Lehrerin mit ihrer privaten Kreditkarte und zum anderen Teil die SchülerInnen selbst ab.

Nach Rückkehr aller SchülerInnen reichte die Lehrerin Beschwerde bei der Airline ein und forderte insgesamt 7.300 Euro: Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro pro Person (14 SchülerInnen) sowie die Kostenerstattung für die nicht zur Verfügung gestellten Betreuungsleistungen. Da die Airline jedoch lediglich 2.250 Euro zahlen wollte, wandte sich die Lehrerin an die apf und brachte Beschwerde gegen die Fluglinie ein.

Nach Einlangen der Beschwerde und rechtlicher Prüfung der Unterlagen wurde die Fluglinie von der apf kontaktiert und auf die Einhaltung der Passagierrechte sowie die daraus resultierenden Ansprüche der Gruppe hingewiesen. Nachdem die Fluglinie kurz darauf die Zahlungszusage an die apf bestätigte, wurde die Lehrerin informiert und um Übermittlung der Bankdaten gebeten, die in weiterer Folge an die Airline zur Zahlungsanweisung übermittelt wurden.

Die apf erwirkte den noch ausstehenden Teil der Entschädigungssumme in Höhe von rund 5.050 Euro.

Im Streitfall mit einer Fluglinie hilft Ihnen die apf kostenlos und provisionsfrei. Reichen Sie Ihre Beschwerde mittels Online-Beschwerdeformular ein, damit wir alle notwendigen Unterlagen erhalten und rasch Kontakt mit dem Unternehmen aufnehmen können → zum Beschwerdeformular Flug

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