Flug: Buchungen über Online-Portale. Worauf ist zu achten?

Manchmal geht beim Reisen etwas schief. Der erste Flug fällt aus oder ist stark verspätet und der Anschlussflug verpasst. Für diese Fälle regelt die EU-Fluggastrechteverordnung die Rechte der Passagiere - allerdings nur dann, wenn ein einheitlicher Beförderungsvertrag abgeschlossen wurde. Um einen einheitlichen Beförderungsvertrag handelt es sich, wenn für eine mehrgliedrige Flugreise, das bedeutet einen Flug mit einem oder mehreren Anschlussflügen, eine durchgängige Reservierungsnummer vorhanden ist.

Das ist beispielsweise bei Direktbuchungen bei Fluglinien und grundsätzlich bei Buchung über ein Reisebüro Ihres Vertrauens gewährleistet, nicht aber immer bei Buchung über Online-Portale.

Grundsätzlich gilt: Passagiere haben bei mehrgliedrigen Flugreisen im Fall von Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung und daraus resultierenden versäumten Anschlussflügen das Recht auf Ausgleichszahlung, die je nach Flugentfernung zwischen 250 Euro und 600 Euro beträgt. Darüber hinaus ist die Fluglinie verpflichtet, betroffenen Passagieren unentgeltliche Betreuungsleistungen, wie etwa Verpflegung, die Umbuchung auf eine neue Anschlussverbindung und falls notwendig die Hotelunterbringung zur Verfügung zu stellen.

Gibt es für eine mehrgliedrige Flugreise eine Reservierungsnummer, kann bei versäumten Anschlussflügen die gesamte Flugstrecke für die Entschädigungsansprüche der Passagiere herangezogen werden. Das ist nicht möglich, wenn Teilstrecken mit separaten Reservierungsnummern gebucht wurden. In diesem Fall muss die Airline auch keine kostenlose Alternativbeförderung zur Verfügung stellen, da kein einheitlicher Beförderungsvertrag gebucht wurde.

Die apf empfiehlt Passagieren grundsätzlich, bei Flugbuchungen über Online-Portale darauf zu achten, dass sie einen einheitlichen Beförderungsvertrag abschließen, um alle ihre Rechte zu wahren. Das ist dann der Fall, wenn für eine mehrgliedrige Flugreise, eine durchgängige Reservierungsnummer vorhanden ist. Auch empfiehlt die apf sich im Vorfeld in den AGB der Online-Portale über Haftung, Versäumnis von Anschlussflügen, Abtretung von Ansprüchen etc. zu informieren, um bei fraglichen Regelungen auf Alternativen ausweichen zu können.

Alles über Ihre Rechte bei Flugverspätung, Flugannullierung, Nichtbeförderung etc. sowie Ihre jeweiligen Entschädigungsansprüche haben wir auf der apf-Homepage für Sie zusammengefasst.

Wenn Sie von einer Flugverspätung, Flugannullierung oder anderen Probleme betroffen sind, finden Sie auf der apf Homepage auch Musterbriefe auf Basis der EU-Fluggastrechteverordnung. In den Musterbriefen wird die Fluglinie auf Ihre Entschädigungsansprüche hingewiesen. → zu den Musterbriefen Flug

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