Über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)

Seit Ende Mai 2015 hilft die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (kurz apf) Passagieren und Fahrgästen im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr zu ihrem Recht – und das immer kostenlos und provisionsfrei

Die apf ist seit 28. Mai 2015 die zentrale Servicestelle für den Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr. Sie kümmert sich um Ansprüche die Passagieren gemäß der jeweiligen EU-Verordnung zustehen bzw. im Bahnverkehr zusätzlich um alle Probleme die im Zusammenhang mit einer Beförderung entstehen. Das heißt, die apf fordert alle Kosten, die Passagieren durch eine Verspätung, Annullierung usw. entstanden sind, zurück. Das betrifft neben der Entschädigungszahlung oft auch die Ticketerstattung bei Annullierung bzw. die Rückzahlung der Kosten für Betreuungsleistungen wie Getränke und Snacks, Kommunikation sowie notwendige Hotelübernachtungen und den Transfer zwischen Hotel und Flughafen), wenn diese nicht vom Unternehmen zur Verfügung gestellt worden sind, oder auch Straferlässe bei Fahrten ohne gültigen Fahrschein bzw. Inkassoforderungen. Das Service der apf ist für Passagiere immer kostenlos und provisionsfrei.

Worüber kann man sich bei der apf beschweren?

Die wichtigsten Fälle, in denen die apf in allen vier Verkehrsbereichen vermitteln kann, sind:

  • Entschädigungen für Verspätungen,
  • Entschädigungen und Erstattungen für Ausfälle bzw. Annullierungen von Fahrten oder Flügen,
  • Entschädigungen bei Überbuchung bzw. Nichtbeförderung,
  • fehlende Hilfeleistungen (Verpflegung, Unterkunft, Transport),
  • mangelhafte oder fehlende Informationen über Fahr- und Fluggastrechte sowie
  • Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, z. B. bei fehlender Hilfeleistung.

Darüber hinaus hilft die apf im Flugverkehr auch bei Problemen hinsichtlich der Erstattung bei Herabstufung (Downgrade) in eine niedrigere Klasse als ursprünglich gebucht (z. B. von Business Class in die Economy Class).

Im Bahnverkehr vermittelt die apf zusätzlich auch etwa bei Problemen im Zusammenhang mit Buchungen, Strafzahlungen (z. B. für fehlende Tickets), Erstattungen von (z. B. nicht genutzten) Fahrkarten sowie beschädigtem oder verlorenem Gepäck.

Alle Informationen zur Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte sowie über die Rechte der Passagiere sind auf der Homepage der apf unter www.passagier.at abrufbar.

Für etwaige Fragen stehen die Expertinnen und Experten der apf auch telefonisch zur Verfügung:

BAHN:     +43 1 5050707 710

BUS:       +43 1 5050707 720

SCHIFF:   +43 1 5050707 730

FLUG:     +43 1 5050707 740

Zurück