Bahn: Zugtüren schlossen während des Einsteigens

Frau K. rutschte beim Einsteigen in die S-Bahn ab, da die Türen zu früh zugingen. Dabei zog sie sich Verletzungen zu, die sie vorerst aufgrund der geringen Schmerzen nicht ärztlich behandeln lassen musste. Den Vorfall meldete der Mann von Frau K. sofort telefonisch an das Bahnunternehmen.

Nachdem die Schmerzen mit der Zeit stärker wurden, suchte Frau K. einen Arzt auf und wurde schließlich für einige Tage krankgeschrieben. In dieser Zeit wandte sie sich schriftlich an das Bahnunternehmen. Da sie allerdings hinsichtlich Schadenersatzforderung und Schmerzensgeld keine Einigung erzielen konnte, reichte sie Beschwerde bei der apf ein. Die apf vermittelte erfolgreich und Frau K. wurde von Seiten des Bahnunternehmens angemessen entschädigt.

Empfehlungen der apf:

  • Bei etwaigen Verletzungen, die im Zusammenhang mit einer Zugreise passieren, kontaktieren Sie so rasch wie möglich und nachweisbar das Bahnunternehmen (z. B. per E-Mail, eingeschriebenen Brief). 
  • Geben Sie alle relevanten Informationen bekannt, wie etwa Tag und Uhrzeit der Reise; genaue Zugverbindung mit Angabe der Zugnummer; Details zum Vorfall sowie in welchen Waggon eingestiegen wurde, um welche Zuggattung es sich handelte etc.
  • Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Externe (z. B. Polizei) die Meldung beim Bahnunternehmen vornehmen. Eine schnelle und nachweisbare Information an das Bahnunternehmen ist zur Wahrung Ihrer rechtlichen Ansprüche wichtig.
  • Dokumentieren Sie bzw. lassen Sie etwaige Verletzungen ausreichend dokumentieren (Fotos, Arztbesuch, ärztliches Attest etc.).

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