Schlichtung Schiffsbeschwerde

Sie haben ein Problem mit einem Unternehmen.

Einreichung Ihres Schlichtungsantrags.

Information zum weiteren Ablauf und der Bearbeitung Ihres Schlichtungsantrags.

Wenden Sie sich bitte zunächst an das Schiffsunternehmen

Für Ihre angemessene Entschädigung wenden Sie sich bitte zuerst an das Schifffahrtsunternehmen. Im Streitfall verhilft Ihnen die apf zu Ihrem Recht. Wenn Sie nach Ablauf der gesetzlichen Frist keine Rückmeldung vom betroffenen Unternehmen erhalten, können Sie sich direkt an uns wenden.

Eine Auflistung aller Schifffahrtsunternehmen finden Sie hier.