Fristen: Entschädigung und Erstattung

Ich habe noch keine Rückmeldung vom Unternehmen erhalten. Sind hier Fristen einzuhalten?

Passagiere, die eine Beschwerde an ein Unternehmen richten wollen, müssen dies binnen zwei Monaten nach der tatsächlichen oder geplanten Beförderung tun.

Das Unternehmen hat dann ein Monat Zeit, erstmals zu antworten und bekannt zu geben, ob es der Beschwerde stattgibt, sie ablehnt oder ob sie noch bearbeitet wird.

Eine endgültige Antwort muss binnen zwei Monaten nach Eingang der Beschwerde gegeben werden.

Die rechtliche Grundlage ist Artikel 24 der Verordnung (EU) 1177/2010.