ICH HABE MICH AN DAS UNTERNEHMEN GEWANDT, ABER KEINE RÜCKMELDUNG ERHALTEN. SIND HIER FRISTEN EINZUHALTEN?

Ich habe mich an das Unternehmen gewandt, aber keine Rückmeldung erhalten. Sind hier Fristen einzuhalten?

Ja.

  • Fahrgäste, die eine Beschwerde im Rahmen der Busfahrgastrechte an ein Unternehmen richten wollen, müssen dies binnen drei Monaten nach der tatsächlichen oder geplanten Beförderung tun.
    Davon ausgenommen sind Schadenansprüche gemäß Artikel 7 (Tod oder Körperverletzung von Fahrgästen und Verlust oder Beschädigung von Gepäck).

  • Das Unternehmen hat dann einen Monat Zeit bekannt zu geben, ob es der Beschwerde stattgibt, sie ablehnt oder sie noch bearbeiten wird.

    Eine endgültige Antwort muss binnen drei Monaten nach Eingang der Beschwerde gegeben werden.

Tipp:
Richten Sie Ihre Beschwerde nachweisbar und schriftlich an das Busunternehmen. Etwa durch Verschickung mit Lesebestätigung, per Einschreiben, etc.

§ Die rechtliche Grundlage ist Art. 27 der Verordnung (EU) Nr. 181/2011.