Informationspflichten

Welche Informationspflichten haben die Busunternehmen und Busbahnhofbetreiber?

Fahrgäste sind vom Unternehmen oder gegebenenfalls vom Busbahnhofbetreiber über Verspätungen, Ausfälle sowie die voraussichtlichen Auswirkungen ehestmöglich zu informieren. Spätestens jedoch 30 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit.

Die Information hat über die vorhandenen Informationskanäle zu erfolgen. (z. B. Monitore, Fahrkartenschalter, Aushänge, etc., sowie nach Möglichkeit auch auf elektronischem Weg).

Die rechtlichen Grundlagen sind Art. 20 und 25 der Verordnung (EU) Nr. 181/2011.