Verspätung & Annullierung
Was kann ich tun, wenn meine Schiffsreise annulliert wurde oder die Abfahrt verspätet erfolgt?
Im Falle einer Annullierung oder Abfahrtsverzögerung von mehr als 90 Minuten können Passagiere folgende Ansprüche geltend machen:
- Snacks und Getränke sowie kostenlose Unterbringung (kann auf 80 EUR je Fahrgast und Nacht für höchstens drei Nächte beschränkt werden) sofern notwendig und durchführbar (gilt auch für Kreuzfahrten).
- Anderweitige Beförderung oder Erstattung des Fahrpreises und gegebenenfalls kostenlose Rückfahrt zum Abfahrtsort.
- Passagieren steht eine Entschädigung von mindestens 25 Prozent des Fahrpreises zu, wenn bei einer bestimmten Fahrtdauer eine entsprechende Verspätung vorliegt:
Planmäßige Fahrtdauer | Verspätung * |
bis zu 4 Stunden | mehr als 1 Stunde |
mehr als 4 Stunden, aber weniger als 8 Stunden | mehr als 2 Stunden |
mehr als 8 Stunden bis 24 Stunden | mehr als 3 Stunden |
mehr als 24 Stunden | mehr als 6 Stunden |
*Bei Verspätungen, die doppelt so lange sind wie in der Tabelle angeführt, erhöht sich der Entschädigungsbetrag von 25 Prozent auf 50 Prozent des Fahrpreises.
Rechtliche Grundlagen sind Art. 17, 18 und 19 der Verordnung (EU) 1177/2010.