ÖBB-Reservierungsausfalls: Rechte der Betroffenen

von Georg Loderbauer

Seit Sonntagnachmittag kämpfen die ÖBB mit massiven Störungen im Reservierungssystem – mit gravierenden Auswirkungen für viele Reisende. Mehrfach vergebene Sitzplätze, überfüllte Züge und chaotische Szenen auf den Bahnsteigen prägten das Bild. ÖBB-Sprecher Herbert Hofer bestätigte gegenüber Ö3, dass Fahrgäste auf Bahnsteigen zurückbleiben mussten, weil Sitzplätze doppelt vergeben worden waren. Die Ursachen für den Systemausfall sind noch unklar, die Reparatur des Systems läuft.

Während Reservierungen im nationalen Tagesverkehr seit Montagmittag wieder möglich sind, bleiben jene für den internationalen Tagesverkehr und Nachtzüge voraussichtlich noch eingeschränkt. In der Zwischenzeit stellt sich für viele betroffene Fahrgäste die Frage: Welche Rechte habe ich jetzt?


1. Reise konnte nicht angetreten werden (z. B. wegen Überfüllung)

Wenn Sie aufgrund des Ausfalls des Reservierungssystems Ihre Reise nicht antreten konnten, haben Sie laut EU-Fahrgastrecht Anspruch auf:

  • Erstattung des vollständigen Ticketpreises (auch bei nicht stornierbaren Tickets),

  • kostenlose Rückfahrt zum Abfahrtsbahnhof, sofern bereits ein Teil der Strecke zurückgelegt wurde oder ein Anschluss nicht mehr erreicht werden konnte.


2. Reise wurde angetreten, aber nicht mit dem ursprünglich gebuchten Zug

Falls Sie Ihre Reise an einem anderen Zug als geplant fortsetzen mussten, stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Verlängerung der Gültigkeit des Tickets, ggf. auch Anerkennung in einer höherpreisigen Zuggattung (z. B. Railjet statt Regionalzug),

  • Nutzung eines anderen Bahn- oder Busunternehmens ab einer Verspätung von mehr als 100 Minuten – inkl. Kostenerstattung für alternative Tickets,

  • Entschädigung bei Verspätung am Zielort:

    • ab 60 Minuten: Rückerstattung von 25 % des Ticketpreises,

    • ab 120 Minuten: Rückerstattung von 50 % des Ticketpreises.


3. Sitzplatzreservierung konnte nicht genutzt werden

Konnte Ihre Sitzplatzreservierung nicht eingelöst werden, obwohl Sie den gebuchten Zug genutzt haben (z. B. weil Sie auf einem zufällig freien Platz saßen), gilt:

  • Sie haben Anspruch auf Erstattung der Reservierungskosten.


So machen Sie Ihre Ansprüche geltend

Ihre Entschädigungs- oder Erstattungsansprüche müssen direkt bei den ÖBB geltend gemacht werden – am besten über das Online-Formular unter:

🔗 www.oebb.at/kundenservice

Die ÖBB haben einen Monat Zeit, auf Ihre Forderung zu reagieren oder eine Zahlung zu leisten.

Wichtig: Falls Sie innerhalb eines Monats keine Rückmeldung erhalten oder Ihre Forderung abgelehnt wird, wenden Sie sich kostenfrei an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf).

🔗 www.passagier.at

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