apf Schlichtungsstelle mit Rekordjahr im Bahn-Bereich!

Die apf behandelt als nationale Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle zahlreiche Anträge von Fahrgästen im Bahnverkehr. Die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Verfahrens sind im Bereich der Schlichtung bewusst einfach gehalten. Um ein Verfahren zu eröffnen sind lediglich die erfolglose Kontaktaufnahme des Fahrgasts (Beschwerdeführer:in) mit dem Unternehmen und das Vorliegen eines Beförderungsvertrages nötig.

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Mit Stichtag 05.12. sind bei der Bahn-Schlichtungsstelle der apf mehr als 1.020 Schlichtungsanträge eingegangen. Davon wurden insgesamt 820 Schlichtungsverfahren eröffnet. Ein häufiger Grund für die Ablehnung eines Verfahrens ist die fehlende Erst-Kontaktaufnahme mit dem Bahnunternehmen. Häufige Beschwerdegründe im Jahr 2022 umfassen Strafzahlungen im Zug, Erstattungen von Tickets, Verspätungen und Zugausfälle, die im Reisesommer 2022 vermehrt aufgetreten waren. Das Thema der Räumung von überfüllten Zügen spielte dabei eine eher untergeordnete Rolle. Die Auswirkungen des Bahn-Streiks vom 28.11. sind in dieser Statistik noch kaum berücksichtigt.

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Ziel der Schlichtung ist eine Einigung zwischen dem Antragssteller und Bahnunternehmen. Eine solche Einigung gelang der apf in 99% der eröffneten Verfahren. Aktuell dauern Verfahren in der apf-Schlichtungsstelle vom Antrag bis zum Abschluss im Schnitt neun Tage.

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