apf setzt sich für Reisende mit Behinderung im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr ein

von Jürgen Vogl

Das empfehlen die Expertinnen der apf[nbsp]auch, damit die Unternehmen planen können. Allerdings sind die Unternehmen auch, wenn keine Anmeldung erfolgt ist, zur bestmöglichen Hilfe verpflichtet. Im Streitfall mit dem Unternehmen bzw. wenn das Unternehmen seiner Verpflichtung nicht nachkommt, sorgt die apf für rasche Lösungen und Entschädigungen.

Die Anzahl der bei der apf von Reisenden mit Behinderung eingebrachten Beschwerden war im Jahr 2017, wie bereits in den Vorjahren, sehr gering. Im Flugverkehr wurden Verfahren hinsichtlich Verweigerung einer Flugbuchung ohne ärztlich bestätigtes Formular, Mitnahme eines Kinderwagens für einen mobilitätseingeschränkten Buben, Beschädigung eines Rollstuhls und Fehlende Verfügbarkeit von bestimmten Sitzplätzen geführt. Im Bahnverkehr vermittelte die apf Fälle in welchen die Bahnfahrt aufgrund fehlender Niederflurwaggons nicht möglich war und angemeldete Hilfeleistungen durch das Unternehmen nicht erbracht wurden. Außerdem überprüft die apf regelmäßig Bahnunternehmen und den größten österreichischen Infrastrukturbetreiber, ob sie ihren Verpflichtungen gegenüber Reisenden mit Behinderung betreffend Anmeldung, Bestätigung und Umfang der Hilfeleistung nachkommen.

Alle Rechte für Reisende mit Behinderung sind auf der apf-Homepage abrufbar:

→ Flugverkehr

→ Bahnverkehr

→ Busverkehr

→ Schiffsverkehr

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