Bahnreisen zu Ostern: Was gilt es zu beachten?

von Georg Loderbauer

Die bevorstehenden Osterferien zählen traditionell zu den reisestärksten Zeiten in Österreich. Für entspannte Familienbesuche und Urlaube ist es für Bahnreisende essenziell, ihre Rechte bei möglichen Unregelmäßigkeiten wie Verspätungen, Zugausfällen, überfüllten Zügen und Leistungsminderungen im Nachtzugverkehr zu kennen.

Entschädigungen bei Verspätungen,  Zugausfällen und Zugräumung

Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten am Reiseziel haben Fahrgäste Anspruch auf eine Entschädigung von 25 % des Ticketpreises. Bei einer Verspätung von mehr als 120 Minuten erhöht sich dieser Anspruch auf 50 %. Diese Regelungen gelten auch bei Zugausfällen, die zu erheblichen Reiseverzögerungen führen sowie bei Zugräumungen, etwa aufgrund von Überfüllung. In solchen Fällen haben Fahrgäste zudem das Recht auf eine kostenlose Weiterfahrt zum Zielort unter vergleichbaren Bedingungen, etwa mit einem Folgezug.

Bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten sind zudem nach Verfügbarkeit Mahlzeiten und Erfrischungen bereitzustellen. Falls der letzte Anschlusszug aufgrund einer Verspätung bzw. eines Zugausfalls nicht erreicht wird oder eine Reiseunterbrechung auftritt, sind Fahrgäste zudem dazu berechtigt ein Taxi bzw. eine Hotelübernachtung zu nutzen.

Neben Die apf empfiehlt an starken Reisetagen eine Sitzplatzreservierung vorzunehmen, um einen Sitzplatz sicherzustellen.

Leistungsminderungen im Nachtzugverkehr

Sollte ein gebuchter Schlaf- oder Liegewagen nicht verfügbar sein und stattdessen ein Sitzplatz zugewiesen werden, besteht Anspruch auf Erstattung der Preisdifferenz zwischen den gebuchten und tatsächlich genutzten Klassen.

Kostenlose Schlichtung durch die apf

Sollte es zu Unstimmigkeiten oder Problemen bei der Durchsetzung Ihrer Fahrgastrechte kommen, steht die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) als kostenlose Schlichtungsstelle zur Verfügung. Die apf unterstützt Fahrgäste dabei, ihre Ansprüche gegenüber den Bahnunternehmen geltend zu machen und eine außergerichtliche Lösung zu finden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der apf

Empfehlungen für Reisende

Aufgrund des erhöhten Reiseaufkommens während der Osterferien empfiehlt die apf:

  • Frühzeitige Planung: Buchen Sie Tickets und Sitzplatzreservierungen rechtzeitig, um Engpässe zu vermeiden.
  • Aktuelle Informationen: Nutzen Sie die Informationskanäle der Bahnunternehmen, um über eventuelle Fahrplanänderungen oder Störungen informiert zu bleiben.
  • Dokumentation: Bewahren Sie Tickets, Rechnungen von Auslagen und eventuelle Bestätigungen sorgfältig auf, um im Bedarfsfall Ihre Ansprüche nachweisen zu können.

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