Betreuung am Flughafen
von Jürgen Vogl
Brauchen Reisende aufgrund von Behinderung oder eingeschränkter Mobilität Unterstützung am Flughafen, so ist diese im Rahmen der Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 kostenlos zu erbringen. Damit eine derartige Hilfeleistung entsprechend geplant und optimal organisiert werden kann, sieht die Verordnung vor, dass der Hilfsbedarf nach Möglichkeit zumindest 48 Stunden vor dem geplanten Abflug angemeldet werden sollte.