Busverkehr: Probelme mit ungarischem Unternehmen
von Jürgen Vogl
Gemäß Bus-Fahrgastrechteverordnung (Verordnung (EU) Nr. 181/2011) haben Reisende im Fall einer Annullierung entweder Anspruch darauf, die Kosten des Tickets vollständig erstattet oder eine Ersatzbeförderung angeboten zu bekommen. Bietet das Unternehmen diese Auswahl nicht an, steht den Betroffenen zusätzlich eine Entschädigung in der Höhe von 50 Prozent der Ticketkosten zu.
Im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens bewirkte die apf die Erstattungen der Ticketkosten. Da das Busunternehmen allerdings in keinem der Fälle bereit war, die den Fahrgästen zustehende zusätzliche Entschädigung auszubezahlen, brachte die apf Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ein.
Darüber hinaus informierte die apf die ungarische Durchsetzungsstelle über diese Fälle im Rahmen der Verbraucherbehörden-Kooperation, um zukünftig die Durchsetzung der Fahrgastrechte gemäß EU-Busfahrgastrechteverordnung sicherzustellen.