Flug: EuGH-Urteil - Allein die rechtzeitige Information an Passagiere ist wesentlich

von Jürgen Vogl

Denn auch, wenn der Vertrag nicht direkt mit der Fluglinie sondern über Dritte abgeschlossen wird, ist alleine die zeitgerechte Information der Passagiere ausschlaggebend (EuGH 11.5.2017, C-302/16, Krijgsma). „Die Fluglinie ist auch zum Nachweis bzw. zur Zahlung verpflichtet, wenn sie die Annullierung zwar rechtzeitig an das Online-Buchungsportal oder Reisebüro kommuniziert, diese die Information aber nicht zeitgerecht an die Betroffenen weiterleiten“, erklärt Röhsler. Die Höhe der Ausgleichszahlung ist dabei immer von der Flugentfernung abhängig und beträgt zwischen 250 und 600 Euro.

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