Flug: Annullierung und Betreuungsleistungen
von Jürgen Vogl
Ein Ehepaar wandte sich bezüglich eines bereits im Jahr 2015 annullierten Fluges an die apf, nachdem weder eine Konsumentenschutzorganisation noch eine Claim-Firma helfen konnten. Der ausgefallene Flug betraf die Rückreise vom Urlaub, wodurch die Passagiere festsaßen und entsprechende Ausgaben für Verpflegung etc. hatten. Schließlich wurde das österreichische Ehepaar auf einen Flug bis nach Deutschland umgebucht. Von dort aus organisierten[nbsp]sie sich[nbsp]die Fahrt nach Österreich selbst und kamen schließlich zwei Tage verspätet zuhause an.
Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte vermittelte erfolgreich. Die Airline zahlte die gemäß Fluggastrechteverordnung zustehenden 800 Euro Entschädigung (400 Euro pro Person) an die Passagiere aus. Auch erstatte die Fluglinie die von der apf geforderten Auslagen, für Verpflegung, Transfer und Telefon, in Höhe von rund 370 Euro.
Wichtig: Grundsätzlich ist die Fluglinie verpflichtet Ihnen sogenannte Hilfeleistungen wie Essen, Getränke, notwendige Hotelübernachtungen etc. zur Verfügung zu stellen. Sollte die Fluglinie dieser Verpflichtung nicht nachkommen empfehlen wir Ihnen, alle Rechnungen aufheben, damit sie Ihre Ausgaben gegenüber der Fluglinie beweisen können. Anderenfalls ist die Airline nicht verpflichtet die Kosten zu erstatten.