Flug: Statt in die gebuchte Klasse in die Economy gesetzt worden? Diese Rechte haben Passagiere im Fall eines Downgrades....

Die Rechte von Passagieren ergeben sich im Fall von Herabstufung (Downgrade) aus Artikel 10 der EU-Fluggastrechteverordnung (VO (EG) Nr. 261/2004).

Eine Herabstufung ist die Verlegung eines Passagiers in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde (etwa von der Business Class in die Economy Class). In so einem Fall ist die Fluglinie verpflichtet, binnen sieben Tagen einen Teil des Ticketpreises zu erstatten.

Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der Entfernung und beträgt

  • 30 Prozent bei einer Flugdistanz von 1.500 km oder weniger
  • 50 Prozent bei allen längeren innergemeinschaftlichen Flügen
    und anderen Flügen mit einer Flugdistanz von mehr als 1.500 km bis 3.500 km
  • 75 Prozent bei allen sonstigen Flügen

Auf der Homepage der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte sind Musterbriefe sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch für Beschwerden an Fluglinien abrufbar. Die Musterbriefe wurden auf Basis der EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) 261/2004) erstellt und weisen die Fluglinie auf Ihre Ansprüche (wie z.B. im Fall von Herabstufung/Downgrade) hin.

Erhalten Sie innerhalb einer Frist von sechs Wochen keine oder keine zufriedenstellende Antwort von der Fluglinie, verhilft Ihnen die apf zu Ihrem Recht. Bitte nutzen Sie dafür das Online-Beschwerdeformular damit alle notwendigen Unterlagen vorliegen und unsere Fluggastrechte-Expertinnen das betroffene Unternehmen rasch kontaktieren können.[nbsp]

Für Fragen stehen Ihnen die Fluggastrechte-Expertinnen der apf telefonisch unter der Nummer +43 1 5050707 - 740 zur Verfügung.

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