Flug versäumt durch verspätete Zugverbindung
von Jürgen Vogl
Herr H. wollte mit dem Zug zum Flughafen anreisen. Da er zuerst die Information erhielt, dass der Zug verspätet ist, einige Zeit später die Anzeige des Zuges aber gänzlich vom Monitor verschwunden war, nutzte Herr H. die nächstmögliche Zugverbindung. Seinen Flug verpasste er trotzdem, weshalb er ein neues Ticket buchen musste und die Kosten vom Bahnunternehmen erstattet haben wollte. Da das Bahnunternehmen seine Forderung ablehnte, wandte er sich an die apf.
Im Rahmen des Verfahrens stellte die apf fest, dass der von Herrn H. ursprünglich angedachte Zug mit geringer Verspätung, aber geänderter Zugnummer, gefahren ist, die Fahrgäste darüber aber nicht informiert wurden. Die apf wies das Bahnunternehmen auf seine Informationspflicht hin. Das Schlichtungsverfahren wurde positiv abgeschlossen, da die apf die Erstattung der Kosten für das neu gebuchte Flugticket erwirkte.
Empfehlungen der apf:
- Holen Sie Informationen, insbesondere bei Unstimmigkeit, über mehrere Informationskanäle (Personal, Zugzielanzeige, Monitore, telefonisch, App, etc.) ein.
- Sollte das Verschulden eines verpassten Zuges beim Bahnunternehmen liegen und haben Sie ein zuggebundenes Ticket gekauft, ist die Zugbindung durch das Bahnunternehmen aufzuheben. Das bedeutet, Sie dürfen mit dem nächstmöglichen Zug fahren.[nbsp]
- Haben Sie die Möglichkeit eine alternative Beförderung zu nutzen (z. B. anderes Bahnunternehmen, Busunternehmen), mit der Sie eher Ihren Flug erreichen können, so nehmen Sie diese in Anspruch. Wenn zeitlich irgendwie machbar, wenden Sie sich zuvor an das ursprüngliche Bahnunternehmen, das erleichtert die Kostenübernahme.