FLUG: VERSPÄTUNG - ANSPRÜCHE NACH EU-RECHT

Schlichtungsstelle hilft kostenlos und provisionsfrei

MEIN ABFLUG VERZÖGERT SICH - HABE ICH ANSPRUCH AUF BETREUUNG?

Ja und zwar

  • bei Flügen bis zu 1.500 km bei zwei Stunden Abflugsverspätung oder mehr
  • bei Flügen innerhalb der EU ab 1.500 km bei drei Stunden Abflugsverspätung oder mehr
  • bei Flügen von 1.500 km bis zu 3.500 km (nicht innerhalb der EU) bei drei Stunden Abflugsverspätung oder mehr
  • bei Flügen über 3.500 km (nicht innerhalb der EU) bei vier Stunden Abflugsverspätung oder mehr.

In diesen Fällen ist die Fluglinie verpflichtet, unentgeltlich Snacks und Erfrischungen anzubieten sowie eine kostenfreie Kontaktaufnahme (per E-Mail oder Telefon) zu ermöglichen.
Weitere Betreuungsleistungen bei Abflugverspätung wie etwa Hotelunterbringung und der Transfer zwischen Flughafen und Hotel richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall und müssen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit stehen.

⇒ Die apf empfiehlt betroffenen Passagieren, denen keine Verpflegung und/oder Unterkunft usw. proaktiv angeboten wird, unbedingt im ersten Schritt die Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen bevor eigenständig Ausgaben getätigt werden. Muss letztlich tatsächlich selbst eine Unterkunft und/oder Verpfegung usw. organisiert und bezahlt werden, empfiehlt die apf unbedingt Rechnungen und Belege aufzubewahren.

§ Die rechtliche Grundlage ist Art 6 in Verbindung mit Art 9 der Verordnung (EG) 261/2004.

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MEIN FLUG KOMMT VERSPÄTET AM ZIEL AN - HABE ICH ANSPRUCH AUF FINANZIELLE ENTSCHÄDIGUNG?

Ja und zwar wenn die Verspätung am Endziel 3 Stunden oder mehr beträgt.

§ Die rechtliche Grundlage ist Art 5 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit Art 7 der Verordnung (EG) 261/2004 in der Auslegung des EuGH (Urteil vom 19. 11. 2009 in den verbundenen Rechtssachen C-402/07 und C-432/07 „Sturgeon/Condor“).

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DIE ANKUNFTSVERSPÄTUNG MEINES FLUGES LIEGT BEI DREI STUNDEN ODER MEHR - WIE HOCH IST DER MIR ZUSTEHENDE BETRAG?

Die Höhe der sogenannten Ausgleichszahlung hängt dabei von der jeweils gebuchten Strecke ab:

  • bei Flügen bis zu 1.500 km: 250 Euro
  • bei Flügen innerhalb der EU ab 1.500 km: 400 Euro
  • bei Flügen von 1.500 km bis 3.500 km (nicht innerhalb der EU): 400 Euro
  • Bei Flügen über 3500 km (nicht innerhalb der EU): 600 Euro

Die Flugstrecken sind nach der Methode der Großkreisentfernung zu ermitteln. Bei Flugverbindungen mit Anschlussflügen ist nur die Entfernung zwischen dem Ort des ersten Abflugs und dem Endziel heranzuziehen.

§ Die rechtliche Grundlage ist Art 7 Abs. 1 und 4 der Verordnung (EG) 261/2004 in der Auslegung des EuGH (Urteil vom 07. 09. 2017 in der Rechtssache C-559/16 „Bossen/Brussels Airlines“).

Eine Kürzung der Ausgleichszahlung bei Flügen von über 3.500 km um 50% ist möglich, wenn die neue Ankunftszeit nicht mehr als vier Stunden hinter der planmäßigen Ankunftszeit liegt.

§ Die rechtliche Grundlage ist Art 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) 261/2004 in Verbindung mit der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 19. 11. 2009 in den verbundenen Rechtssachen C-402/07 und C-432/07 „Sturgeon/Condor“).

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DAS FLUGUNTERNEHMEN WEIGERT SICH MIR DIE AUSGLEICHSZAHLUNG ZU GEBEN - IST DAS ZULÄSSIG?

Eine Ausgleichszahlung kann z. B. dann entfallen wenn die Fluglinie nachweisen kann, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.

§ Die rechtliche Grundlage ist Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) 261/2004 in der Auslegung des EuGH (Urteil vom 19. 11. 2009 in den verbundenen Rechtssachen C-402/07 und C-432/07 „Sturgeon/Condor“).

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WAS IST EIN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTAND GENAU?

Außergewöhnliche Umstände können zum Beispiel politische Instabilität und schlechte Wetterbedingungen sein. Das Vorliegen eines solchen Umstandes ist im Einzelfall zu prüfen. Wichtig ist dabei zu wissen, dass das Flugunternehmen diesen plausibel nachweisen muss - es besteht also eine Nachweispflicht.

§ Die rechtliche Grundlage ist Art. 5 Abs. 3 in Verbindung mit Erwägungsgrund 14 der Verordnung (EG) 261/2004.

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MUSTERBRIEF FÜR FLUGVERSPÄTUNG AUF BASIS DER EU-FLUGGASTRECHTEVERORDNUNG

Wenn Sie noch keine Beschwerde bei der Fluglinie eingereicht haben, finden Sie hier Musterbriefe, die die Fluglinie auf Ihre Entschädigungsansprüche hinweisen. Die Musterbriefe decken die Themen Flugverspätung, Flugannullierung, Nichtbeförderung bzw. Flugüberbuchung und Downgrade bzw. Herabstufung ab.

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→[nbsp] Und nicht vergessen: Der Service der apf ist ist immer - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens - KOSTENLOS [&] PROVISIONSFREI!

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