Griechische Landwirte blockieren Flughäfen auf Kreta – was bedeutet das für Reisende?
von Katharina Muhr
Griechische Landwirte blockieren Flughäfen auf Kreta – was bedeutet das für Reisende?
Am Montagnachmittag blockierten griechische Landwirte die Flughäfen Heraklion und Chania auf Kreta. Am Flughafen Heraklion besetzten sie das Rollfeld und legten den gesamten Flugverkehr lahm. In Chania versperrten Landwirte den Zugang zum Terminal am Flughafen. Bis sich die Polizei schließlich zurückzog kam es zu heftigen Auseinandersetzungen mit der Polizei, wovon etwa umgestürzte, demolierte Polizeifahrzeuge sowie der Einsatz von Tränengas zeugen.
Bereits seit Ende November demonstrieren Landwirte in Griechenland. Grund dafür ist eine Verzögerung der Auszahlung von EU-Agrarsubventionen.
Reisende in ganz Griechenland mussten die Flughafensperren bzw. teilweise blockierten Grenzübergänge abwarten. Welche Rechte und Ansprüche haben Sie, wenn Ihr Flug aufgrund der Demonstrationen verspätet oder annulliert war?
Was bedeutet das für Reisende?
Für Flugreisen gilt die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004), in welcher die Ansprüche und Rechte von Fluggästen in Fällen wie Flugannullierung oder Verspätung geregelt sind. Ob eine Ausgleichszahlung zusteht, ist jedoch auch immer von den konkreten Umständen abhängig. Im Falle der Demonstrationen in Griechenland werden die Flugannullierungen und verspäteten Abflüge als „außergewöhnliche Umstände“ klassifiziert. Dazu zählen unter anderem politische Instabilität wie Unruhen oder Krieg, aber auch Extremwetterereignisse oder Streiks von Fluglotsen und Fluglotsinnen.
Die betroffene Fluglinie kann allerdings nicht einfach behaupten, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Die Umstände müssen nachgewiesen, die Verspätungen und Annullierungen auch auf diese zurückzuführen sein und das Flugunternehmen muss alle Maßnahmen ergriffen haben, um die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. In diesem Fall entfällt für das Unternehmen die Pflicht zur Ausgleichszahlung.
Trotzdem haben Sie als Reisende/r Anspruch auf Ticketkostenerstattung oder alternative Beförderung zum Reiseziel bzw. weitere Unterstützungsleistungen wie Mahlzeiten, Unterkünfte oder Transfers während der Wartezeit. Diese Leistungen sollte das Flugunternehmen selbst anbieten. Bevor Sie selbst Ausgaben für Umbuchungen, Unterkünfte oder Transfers tätigen, suchen Sie Kontakt zum Flugunternehmen. Sollten Sie für Mahlzeiten oder Hotelübernachtungen selbst aufkommen müssen, bewahren Sie sämtliche Belege und Rechnungen auf, um diese wieder rückfordern zu können.
Die Demonstrationen in Griechenland sind also ein typisches Beispiel für außergewöhnliche Umstände, weshalb Fluglinien nicht zur Ausgleichszahlung verpflichtet sind. Sollten Sie auf Ihrer Reise in Griechenland am Montag von den Störungen betroffen gewesen sein, haben Sie jedoch auf jeden Fall Anspruch auf Ticketerstattung oder Ersatzbeförderung, sowie Kostenübernahme von Unterkünften, Mahlzeiten oder weiteren Unterstützungsleistungen.
Wurden Ihnen diese Betreuungsleistungen nicht angeboten und trotz Rückforderung bei der Fluglinie keine Erstattungen vorgenommen, zögern Sie nicht, die apf zu kontaktieren.
Wir unterstützen Sie gern mit Ihrem Anliegen und sind für Sie kostenlos und provisionsfrei Montag bis Freitag von 10 bis 12 Uhr unter +43 1 5050 707 740 erreichbar oder Sie stellen Ihren Online-Schlichtungsantrag hier.