Swiss streicht Sommerflüge – Welche Rechte haben Betroffene?
von Georg Loderbauer
Die Schweizer Fluggesellschaft Swiss hat angekündigt, im Sommer 2025 rund 1.400 Flüge zu streichen. Gründe dafür sind Personalmangel im Cockpit und technische Probleme bei der Flotte. Die Annullierungen betreffen sowohl Langstreckenverbindungen, wie etwa nach Chicago, als auch diverse Flüge im Kurz- und Mittelstreckennetz.
Welche Rechte haben betroffene Fluggäste?
Für Personen, deren Flüge annulliert wurden, gelten die Bestimmungen der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004. Diese Verordnung findet Anwendung, wenn der Flug innerhalb der EU angetreten wird oder von einem Drittstaat in die EU durchgeführt wird und die Fluglinie ihre Hauptniederlassung in der EU hat. Die Schweiz hat die Verordnung in ihr nationales Recht übernommen, wodurch die gleichen Rechte gelten wie in der EU.
1. Anspruch auf Erstattung oder alternative Beförderung
Wenn ein Flug annulliert wird, haben Fluggäste das Recht auf:
- Erstattung des Ticketpreises,
oder - Alternative Beförderung zum Zielort unter vergleichbaren Bedingungen und ohne Mehrkosten.
Diese Wahlmöglichkeit steht den Betroffenen zu, unabhängig davon, wann sie über die Annullierung informiert wurden.
2. Ausgleichszahlungen
Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht grundsätzlich, wenn die Fluggesellschaft weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz und beträgt:
- 250 € für Flüge bis zu 1.500 km
- 400 € für Flüge innerhalb der EU über 1.500 km und für andere Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km
- 600 € für Flüge über 3.500 km mit Abflugs- oder Zielort außerhalb der EU.
Da Swiss die betroffenen Flüge bereits frühzeitig bekannt gibt, ist es wahrscheinlich, dass die Passagiere mehr als 14 Tage vor dem geplanten Abflug informiert werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
3. Betreuungsleistungen
Sollte die Annullierung zu einer erheblichen Wartezeit führen, haben Fluggäste Anspruch auf angemessene Betreuungsleistungen, wie:
- Mahlzeiten und Erfrischungen,
- zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails
- Hotelunterbringung und Transport zwischen Flughafen und Unterkunft, falls ein Aufenthalt über Nacht notwendig wird.
Was sollten Betroffene tun?
- Kontaktaufnahme mit der Fluggesellschaft: Wenden Sie sich direkt an Swiss, um Informationen über alternative Beförderungsmöglichkeiten oder Erstattungen zu erhalten.
- Belege aufbewahren: Falls Sie aufgrund der Annullierung zusätzliche Ausgaben haben, wie z.B. für Mahlzeiten oder Unterkunft, bewahren Sie alle Quittungen und Belege auf.
Beschwerde einreichen: Sollten Sie keine zufriedenstellende Lösung mit der Fluggesellschaft finden, können Sie sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) wenden. Die apf bietet eine kostenlose und provisionsfreie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rech