Bahn: Verlängerung Vorteilscard/Österreichcard
von Jürgen Vogl
Es passiert leider immer wieder, dass keine Kündigung erfolgt, etwa weil das Verlängerungsschreiben nicht beim Fahrgast bzw. das Kündigungsschreiben nicht beim Unternehmen ankommt. Aus der Sicht des Bahnunternehmens verlängert sich der Vertrag damit automatisch um ein Jahr. Die apf konnte in allen Schlichtungsverfahren zu dieser Thematik positiv vermitteln. Bei Umstellung auf ein teureres Produkt vertritt die apf die Rechtsansicht, dass eine automatische Verlängerung grundsätzlich unzulässig ist. Das bedeutet, dass für neue Produkte mit einem höheren Preis eine erneute Zustimmung der Fahrgäste einzuholen ist.
Empfehlungen der apf an Fahrgäste:[nbsp]
- Wenn Sie eine Ermäßigungskarte online kaufen, können Sie innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurücktreten. Das Rücktrittsrecht gilt nicht, wenn Sie die Vorteilscard bei der Personenkasse kaufen.
- Die Vorteilscard kann während der Vertragslaufzeit nicht gekündigt werden, auch dann nicht, wenn es z. B. Änderungen in den AGB des Bahnunternehmens gegeben hat. Bei vorzeitiger Kündigung sind Sie daher auf das Entgegenkommen des Unternehmens angewiesen.[nbsp]
- Bei der Österreichcard gibt es ein „außerordentliches Kündigungsrecht aus bestimmten Gründen“ und ein ordentliches Kündigungsrecht ab dem 7. Vertragsmonat.